EKD-Ratsvorsitzender solidarisch mit vor Gericht stehenden Kirchenleuten

Bedford-Strohm: Kirchenasyl untergräbt nicht das Recht

Veröffentlicht am 20.07.2021 um 13:44 Uhr – Lesedauer: 

Bamberg ‐ Aktuell haben mehrere Kirchenvertreter wegen Kirchenasyls Probleme mit der deutschen Justiz. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm sichert ihnen seine volle Solidarität zu – und hofft auf eine weitere rechtliche Klärung.

  • Teilen:

Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat allen wegen Kirchenasyls vor Gericht stehenden Kirchenvertretern seine volle Solidarität versichert. "Das Kirchenasyl untergräbt nicht das Recht. Sondern es verhilft dem Grundgedanken des Rechts zur Geltung: nämlich der Humanität", schreibt Bedford-Strohm gemeinsam mit der Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner in einer am Dienstag auf Facebook veröffentlichten Botschaft. "Niemand hat irgendwen versteckt. Die Behörden kannten immer den Aufenthaltsort der Menschen, die Ihr im Kirchenasyl beherbergt habt."

Anlass für das Schreiben war eine Mahnwache zur Unterstützung des evangelischen Pfarrerehepaars aus dem oberfränkischen Hallstadt. Sie müssen sich Ende August wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht verantworten. Dies ist der dritte Prozess innerhalb weniger Monate in Franken. Ende April war ein Münsterschwarzacher Benediktinerbruder vom Amtsgericht Kitzingen mit Verweis auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen worden. Anfang Juni verurteilte das Amtsgericht Würzburg eine Oberzeller Franziskanerin zu einer Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weitere rechtliche Klärung

Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, schrieb, dass eine weitere rechtliche Klärung zu begrüßen sei. Man hoffe sehr, "dass sie zu einem Überdenken der bisherige Entscheidungen führt".

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. (mal/KNA)