FDP-Politker für Umsetzung des Koalitionsvertrags

Minister Buschmann will Staatsleistungen mit "Abschlussrate" beenden

Veröffentlicht am 14.04.2022 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Seit über 100 Jahren zahlt der Staat den großen Kirchen Ausgleich für im 19. Jahrhundert enteignetes Eigentum. Wenn es nach Justizminister Marco Buschmann geht, soll damit bald Schluss sein. Der Katholik äußerte sich zudem zu Missbrauchsfällen.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert dafür, die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen. "Wir wollen das Kapitel beenden, indem wie eine 'Abschlussrate' an die Kirchen zahlen", sagte Buschmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag). Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP ist die Ablösung der Zahlungen als Ziel vorgegeben - wie bereits in der Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 und dem Grundgesetz von 1949.

Bislang wurde noch keine Gesetzesinitiative für eine Ablösung vom Bundestag beschlossen. Eine Schwierigkeit dabei ist, dass der Bund ein Grundsätzegesetz erlassen muss, um Rahmenbedingungen für Vereinbarungen zwischen den Bundesländern und den Kirchen zu schaffen. Das Geld für die Ablösung kommt dann aber von den Ländern. Sie führen von der Kirche mit ihren Vorgängern geschlossene Verträge fort.

Da die Länder für die Zahlungen zuständig seien, habe sich ihre "Begeisterung, einen Schlussstrich voranzutreiben, bislang in Grenzen" gehalten, so Buschmann. Man werde darüber jedoch Gespräche führen.

Rund 590 Millionen Euro Zahlungen

Die katholische und evangelische Kirche haben im vergangenen Jahr rund 590 Millionen Euro im Jahr von den Ländern erhalten, allerdings sehr ungleich verteilt. Baden-Württemberg und Bayern zahlen etwa deutlich mehr als andere Länder. Ebenso ungleich ist die Abhängigkeit der Diözesen von den Zahlungen: Während in großen, westdeutschen (Erz-)Bistümern die Staatsleistungen einen verhältnismäßig geringen Anteil am Jahresbudget haben, stellen sie in manchen ostdeutschen Diözesen einen großen Teil der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Kirchliche Stellen haben sich für Verhandlungen über die Ablösung der Staatsleistungen immer wieder offen gezeigt. Strittig ist allerdings, wie hoch eine in einem Stück oder ratenweise zu leistende Endzahlung sein soll.

Der Katholik Buschmann äußerte sich zudem zum Missbrauchsskandal in der Kirche. Nicht verjährte Straftaten müssten konsequent angeklagt werden, "damit sind wir noch nicht am Ende". Mit Blick auf verjährte Taten betonte Buschmann, deren Aufarbeitung bleibe nicht allein den Kirchen überlassen. Die Bundesregierung sei mehrmals auf die Kirchen zugegangen und habe ihre Unterstützung angeboten. Er wünsche sich, dass die Kirche "aufrichtige Reue" zeige, so Buschmann. Beim Leid gebe es keine Verjährung. Auf die Frage, ob er schon über einen Austritt nachgedacht habe, antwortete er: "Wer hat das nicht?" (cph)