Alle kirchlichen Mitarbeiter müssen das Papier unterschreiben

Zur Missbrauchsprävention: Neue Verhaltensregeln im Erzbistum Freiburg

Veröffentlicht am 20.07.2022 um 14:49 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Im Erzbistum Freiburg gibt es für Priester sowie haupt- und ehrenamtliche Laien einen neuen Verhaltenskodex. Er hält fest, wie das Seelsorge-Personal den ihm anvertrauten Personen begegnen soll, um Grenzverletzungen und Missbrauch zu verhindern.

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Um Grenzverletzungen, Missbrauch und Gewalt zu verhindern, hat das Erzbistum Freiburg neue Verhaltensregeln für alle Pfarrer, Seelsorger sowie für die Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter veröffentlicht. Generalvikar Christoph Neubrand setzte die "Erklärung zum grenzachtenden Umgang" zum 1. August in Kraft, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Sie erweitern und konkretisieren für den Bereich der Seelsorge eine bereits bestehende, kürzere "Erklärung zum grenzachtenden Umgang". Dass damit nun einheitliche Regeln für alle Mitarbeitenden gelten, sei ein "weiterer Meilenstein in unserer Präventionsarbeit", so der Verwaltungschef des Bistums. Alle kirchlich Tätigen müssen das Papier unterschreiben. Verstöße können dienstrechtliche Folgen haben.

Grundgedanke des siebenseitigen Regelwerks ist es, die individuelle Selbstbestimmung und Freiheit zu achten. Gerade in der Seelsorge und geistlichen Begleitung müsse allen bewusst sein, dass es leicht zu Abhängigkeiten und Machtgefälle kommen könne, so die Erklärung. Nötig sei immer ein ausgewogene Balance zwischen Nähe und Distanz.

Absage an Gewalt und abfällige Sprache

Die Erklärung bezieht sich auf die seelsorgliche Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Konkret verpflichten sich alle Mitarbeitenden etwa, keine sexuellen Beziehungen zu "anvertrauten Personen, Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" zu haben. Unerwünschte Berührungen oder Körperkontakte sind verboten. Übernachtungen in Privatwohnungen von Seelsorgern sollen unterbleiben. Der Verhaltenskodex enthält auch eine Absage an Gewalt, abfällige Sprache oder verbale Grenzverletzungen. Auch bei Aktivitäten in den Sozialen Medien wird besondere Aufmerksamkeit für mögliche Übergriffe eingefordert.

Bei Jugendfreizeiten müssen geschlechtergetrennte Schlaf- und Waschräume garantiert sein. Dabei sollen Seelsorger auch nach Lösungen suchen für Personen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zugehörig fühlen. Das Papier fordert zudem eine ständige Reflexions- und Fehlerkultur und ermutigt bei Hinweisen auf übergriffiges Verhalten zu schnellem und transparentem Handeln. Laut Bistum greift das Regelwerk verschiedene Vorgängerregelungen auf Gemeindeebene und aus dem Bereich Jugendarbeit auf und vereinheitlicht die Regeln. (KNA)