Nach Antrag von Prozessbevollmächtigtem des Emeritus

Pause im Benedikt-Verfahren – Medien: Erzbistum will Klage abwehren

Veröffentlicht am 17.01.2023 um 12:34 Uhr – Lesedauer: 

Traunstein ‐ Auch nach seinem Tod ist die Feststellungsklage gegen Benedikt XVI. noch nicht erledigt. Das Verfahren wurde nun allerdings ausgesetzt. Das Erzbistum München äußerte sich zudem zu einem Medienbericht über sein geplantes Vorgehen in dem Fall.

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Neues zur Feststellungsklage gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche: Das Landgericht Traunstein hat das Verfahren ausgesetzt. Das Gericht bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) eine entsprechende Meldung des Recherchezentrums "Correctiv" und des Bayerischen Rundfunks (BR). Demnach hat der Prozessbevollmächtigte von Benedikt XVI., die Kanzlei Hogan Lovells, beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes feststehe. Sämtliche Beteiligten seien gleichwohl mit dem geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung am 28. März einverstanden, teilte das Gericht weiter mit. "Ob es zu diesem Termin aber kommt, wird davon abhängen, ob bis dahin die Frage der Rechtsnachfolge geklärt ist."

"Correctiv" und der BR berichteten zudem, das Erzbistum München und Freising verzichte in dem Verfahren nicht auf "die Einrede der Verjährung". Damit versuche das Erzbistum, die Klage abzuwenden. Bei einer Pressekonferenz des Erzbistums zu den Folgen des vor einem Jahr vorgestellten Missbrauchsgutachtens für die Erzdiözese sagte Sprecher Bernhard Kellner zu diesem Aspekt: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu dem laufenden Verfahren nicht äußern können." Amtschefin Stephanie Herrmann fügte an, die Klageerwiderung habe man noch gar nicht abgegeben. Die Frist laufe noch.

"Correctiv" und BR berufen sich bei ihrer Darstellung auf ein ihnen vorliegendes Schreiben des Bistumsanwalts an den Klägeranwalt. Nach KNA-Informationen bezieht sich der darin ausgedrückte Nicht-Verzicht auf die Einrede der Verjährung allerdings nur auf die vom Klägeranwalt sondierte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, nicht aber auf das Verfahren. Die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der Erzdiözese, Michaela Huber, sagte am Rande der Pressekonferenz, sie gehe fest davon aus, dass das Erzbistum München und Freising keine Einrede der Verjährung einlegen werde. Etwas anderes würde "nicht zu dem passen, wie ich Kardinal Marx in den letzten eineinhalb Jahren erlebt habe", sagte sie.

Klage richtet sich gegen mehrere Parteien

Mit der Feststellungsklage will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982 bis 2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung.

Nach dem Tod Benedikts ist dieser laut Gericht "nicht mehr Partei des Verfahrens". Kraft Gesetzes träten nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Das Amtsgericht Traunstein sieht sich dahingehend aber nicht zuständig, weil "der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war". Benedikts einstiger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein schreibt in seinem neuen Buch, der Verstorbene habe Anweisungen bezüglich seines materiellen Erbes hinterlassen und ihn, Gänswein, als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zum Inhalt der Verfügungen gibt es noch keine Informationen. (KNA)

17.1., 13:10 Uhr: Ergänzt um Huber. 16:05 Uhr: Ergänzt um weitere Informationen.