Schismatische Klarissen unterliegen erneut vor Gericht

Die schismatischen Klarissen von Belorado haben erneut eine Niederlage im Streit um ihr Kloster erfahren. Der Oberste Gerichtshof von Madrid bestätigte laut dem Erzbistum Burgos die Entscheidungen unterer Instanzen, die bereits gegen die Nonnen geurteilt hatten. Die Umwandlung des Klosters in einen zivilen Verein ist demnach nicht zulässig. Da das Vermögen von Orden Kirchenvermögen ist, hatten die exkommunizierten Nonnen versucht, die Kontrolle über ihr Kloster durch eine Umwandlung der Rechtsform zu behalten. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung vom 11. Juni außerdem fest, dass die vom Vatikan vorgenommene Bestellung von Erzbischof Mario Iceta zum Verwalter des Klosters rechtmäßig ist. Das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht. Die ehemaligen Nonnen müssen die Kosten des Verfahrens tragen.
Bereits im Februar scheiterten die ehemaligen Nonnen in der Vorinstanz. Bei der Ernennung zum Päpstlichen Kommissar durch den Vatikan handle es sich um eine eigene Angelegenheit der Kirche, in der staatliche Gerichte nicht zuständig seien, hieß es in der Entscheidung des Gerichts von Briviesca. Auch der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass gemäß dem spanischen Religionsverfassungsrecht die Vermögensverhältnisse von Orden nach kanonischem Recht betrachtet werden. Es sei den Frauen unbenommen, eine neue Vereinigung, auch eine Vereinigung religiösen Charakters, zu gründen. Dazu müssten aber die üblichen Wege des Vereins- und Körperschaftsrechts beschritten werden. Eine Umwandlung von Kirchenvermögen in Privatvermögen, wie es in dem Fall versucht wurde, sei nicht zulässig. "Der Grund dafür ist, dass die Klöster religiöse Einrichtungen sind, die hierarchisch mit der katholischen Kirche verbunden sind und dem kanonischen Recht unterliegen, das ihre Umwandlung in zivile Einrichtungen nicht zulässt und ihnen auch nicht erlaubt, ohne die Genehmigung des Heiligen Stuhls Eigentümer des Klosterguts zu werden", fasst das Erzbistum die Entscheidung zusammen. Mit ihrer förmlichen Trennung von der Kirche hätten die ehemaligen Nonnen die Fähigkeit verloren, sich als Konvent zu konstituieren und die Klöster rechtlich zu vertreten.
Ex-Schwestern tun alternative Finanzquellen auf
Das Erzbistum Burgos hatte bereits im September Räumungsklage eingereicht, da sich die exkommunizierten Schwestern nach wie vor auf dem Anwesen aufhalten. Ursprünglich war die Räumung für Ende Januar vorgesehen. Ein neuer Termin für die Räumung ist noch nicht bekannt.
Unterdessen haben die ehemaligen Nonnen ein ehemaliges Hotel in Asturien angemietet, um dort ein Restaurant zu betreiben. Die geistliche Betreuung der Frauen im Hotel hat ein anscheinend in Deutschland geweihter Vagantenbischof übernommen. Neben der Gaststätte wollen die Frauen auch mit Viehzucht Geld verdienen – in der Vergangenheit gab es bereits Maßnahmen gegen die Gemeinschaft wegen illegaler Hundezucht.
Der Konflikt um die Klarissen von Belorado hat sich in den vergangenen Monaten immer weiter zugespitzt. Im Mai 2024 hatten die Schwestern ein Manifest veröffentlicht, mit dem sie sich von der katholischen Kirche lossagten und erklärten, alle Päpste nach Pius XII. nicht anzuerkennen. Im Laufe des Konflikts schlossen sie sich verschiedenen schismatischen angeblichen Bischöfen an und wurden aufgrund ihres Schismas exkommuniziert. Alle Schlichtungsversuche des Päpstlichen Kommissars Iceta scheiterten. Im Kloster befinden sich außer den schismatischen Ex-Nonnen fünf pflegebedürftige ältere Schwestern, die sich dem Schisma nicht angeschlossen haben. (fxn)
30. Juni 2025, 13.15 Uhr: Stellungnahme des Erzbistums als Quelle herangezogen. Zuerst hatte das Magazin "Religión Confidencial" übereinstimmend berichtet.