Dominik Meiering über das kirchliche Arbeitsrecht

Generalvikar für Einzelfallprüfung bei Wiederverheirateten

Generalvikar für Einzelfallprüfung bei Wiederverheirateten
Bild: dpa/Patrick Pleul

Konkret bedeute dies: "Für Leitungsrollen auch im Kindergarten ist es wichtig, dass die Mitarbeiter sich damit identifizieren und diesen Anspruch auch repräsentieren können." Das sei eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die Bistumsleitung wisse aber auch: "Es gibt bei uns qualifizierte und engagierte Erzieherinnen, deren Ehe zerbrochen ist. Die wollen wir halten."

Nach katholischer Ehelehre leben wiederverheiratete Geschiedene in schwerer Sünde. Allerdings sollen Wiederheirat oder eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem im vorigen Jahr reformierten kirchlichen Arbeitsrecht nur noch in schwerwiegenden Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. (KNA)