DBK-Vorsitzender Bätzing äußert sich in Debatte

Bischöfe setzen bei Weihnachtsgottesdiensten auf Eigenverantwortung

Veröffentlicht am 17.12.2020 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ In der Debatte um Weihnachtsgottesdienste in Corona-Zeiten meldet sich nun der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zu Wort: Bischof Georg Bätzing sagt, unter welchen Umständen Gottesdienste stattfinden sollten.

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Die deutschen Bischöfe setzen in der aktuellen Debatte um Weihnachtsgottesdienste in Corona-Zeiten auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen Gläubigen. "Die Coronalage verlangt von jedem – bei aller Freude über das Weihnachtsfest – ein Verhalten, das auf einen Schutz der Gesundheit aller ausgerichtet ist", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Bonn. "Die Eigenverantwortung und eine umfassende Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind unumgänglich." Auf den sogenannten "harten Lockdown" stelle man sich als Kirche ein, was besonders für den Besuch von Gottesdiensten gelte.

Bätzing erinnerte daran, dass sich die umfangreichen Schutzkonzepte der Kirche bewährt hätten. "Auf diese Weise wollen wir weiter verfahren und suchen das Gespräch mit den Verantwortlichen auf Bundesebene, in Ländern und Kommunen", so der Bischof. Angesichts von Weihnachten als zentralem Glaubensfest der Kirche sei es wichtig, dass die Gottesdienste an den Festtagen unter bestimmten Auflagen gefeiert werden könnten, "damit Christen an diesem Tag ihren Gott verehren und auf diese Weise Trost und Hoffnung erfahren können". Die Kirche müsse gerade an diesen Tagen bei ihren Gläubigen sein und ihnen Räume der Gottesbegegnung und des gemeinsamen Gebetes bieten – "soweit dies möglich ist auch vor Ort in einem Gottesdienst mit der Feier der Eucharistie", so Bätzing.

Erinnerung an digitale Angebote

Auf die Einhaltung der Schutzauflagen mit ihren Hygiene- und Sicherheitskonzepten sei gerade an Weihnachten streng zu achten, sagte der DBK-Vorsitzende weiter. Es könne zudem nur eine begrenzte Zahl an Gläubigen an den Weihnachtsgottesdiensten in der jeweiligen Kirche oder im Freien teilnehmen. "Selbstverständlich gelten die Kontaktbeschränkungen auch vor und nach den Gottesdiensten." Außerdem erinnerte der Bischof an die umfangreichen digitalen Angebote der (Erz-)Bistümer und Pfarrgemeinden, insbesondere in Form von Streaminggottesdiensten, die es jedem ermöglichten, auch auf diese Weise Weihnachtsgottesdienste mitzufeiern.

"Darüber hinaus haben die Kirchen eine gemeinsame ökumenische Weihnachtsaktion gottbeieuch.de ins Leben gerufen, zu der auch ein Vorschlag für einen Hausgottesdienst gehört", so Bätzing. Dieser beinhalte das Weihnachtsevangelium sowie Lieder und Gebete. "Die Kirchen bleiben über die Weihnachtszeit soweit möglich geöffnet, um Menschen die Gelegenheit zu geben, die oftmals prächtigen Krippen zu besichtigen und ihre Anliegen im stillen Gebet vor Gott vorzutragen", sagte der Bischof weiter. Regional werde man jedoch aufmerksam beobachten müssen, ob sich eine Lage entwickelt, die es angeraten sein lässt, die Gottesdienstplanung zu ändern. Beim Übersteigen bestimmter, von den Behörden vorgegebener Inzidenzwerte, könne dies notwendig werden.

"Die Kirche weiß, dass es ein hohes Gut ist, den Glauben auch in diesen schwierigen Zeiten frei praktizieren und zum Gottesdienst gehen zu können", so Bätzing. Sie wolle ein Äußerstes an Vorsicht walten lassen, um diese Freiheit verantwortlich auszuüben. Das sei sie auch den vielen Menschen schuldig, die nicht religiös gebunden seien und deren Gesundheit auch nicht gefährdet werden dürfe. Darüber hinaus biete die Kirche an den Weihnachtstagen eine Vielzahl von caritativen Angeboten. "Das gilt insbesondere auch für die Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen. Seelsorgerinnen und Seelsorger werden versuchen, den Menschen nahe zu sein", so der Bischof.

In den vergangenen Wochen hatte es Diskussionen über die grundsätzliche Absage aller Gottesdienste gegeben. Nach jetzigem Stand sollen in allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern Weihnachtsgottesdienste stattfinden. In Bayern etwa ist aber das Abhalten von Christmetten wegen einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr nur vorzeitig möglich. (tmg)