Erzbischof erlässt Ausführungsdekret zu "Traditionis Custodes"

Neue Regeln für Alte Messe im Erzbistum Freiburg

Veröffentlicht am 01.11.2021 um 11:24 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Das Erzbistum Freiburg hat auf "Traditionis Custodes" reagiert: Mit einem Ausführungsdekret regelt Erzbischof Stephan Burger die Feier der Alten Messe. Zunächst ändert sich nicht viel im Südwesten – doch das Dekret gilt nur für eine Übergangszeit.

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Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat ein Ausführungsdekret zum Motu Proprio "Traditionis Custodes" (TC) in Kraft gesetzt, mit dem Papst Franziskus die Feier der Messe nach dem Missale Romanum von 1962 im Sommer eingeschränkt hatte. Die Regelungen sind an diesem Montag  in Kraft getreten, wie aus dem auf 24. September datierten Dekret hervorgeht, das im aktuellen Amtsblatt des Erzbistums Freiburg veröffentlicht wurde. Bis zur Ausarbeitung eines "Statutes für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 in der Erzdiözese Freiburg i. Br." gelten gemäß dem Dekret grundsätzlich die bisherigen Regeln für die Feier der "Alten Messe" weiter.

Messen in der alten Form können an den bisher bestimmten fünf Gottesdienstorten in Walldürn, Heidelberg, Rheinstetten-Forchheim, Villingen-Riedheim und Freiburg weiterhin gefeiert werden. Zwei der Gottesdienstorte, die Wallfahrtskirche Walldürn und St. Joseph in Freiburg, sind Pfarrkirchen. Um dort weiterhin entgegen der Regelungen von TC die Messe in ihrer alten Form zu feiern, dispensiert der Erzbischof für die Übergangszeit bis zum Erlass eines Statuts die Gottesdienstgemeinden der beiden Pfarrkirchen von dieser Regel, um das "geistliche Wohl der dort die Heilige Messe mitfeiernden Gläubigen sicherzustellen und um ein Ausweichen auf Gottesdienste der irregulären Priesterbruderschaft Pius X. zu verhindern". Ein Diözesanbischof kann gemäß Kirchenrecht Gläubige auch von allgemeinen kirchlichen Gesetzen dispensieren, "sooft dies nach seinem Urteil zu deren geistlichem Wohl beiträgt" (can. 87 § 1 CIC).

"Außerordentliche Form" künftig "ordo vetus" genannt

Für die Übergangszeit wird den Priestern dieser Gottesdienstorte, die bisher in der alten Form zelebriert hatten, die Erlaubnis dazu weiterhin erteilt, andere Priester müssen eine Erlaubnis beantragen, sofern sie nicht einer Gemeinschaft angehören, der die Feier in der alten Form grundsätzlich erlaubt ist. Der bisherige "Koordinator für die außerordentliche Form des römischen Ritus", der Schuttertäler Pfarrer Godo Ganz, wird für die Übergangszeit zum "Erzbischöflichen Delegaten für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962" ernannt. Zu seinen Befugnissen gehört neben der allgemeinen Erlaubnis zur Feier nach der alten Form auch die Aufgabe, die "Anliegen der Gläubigen, die sich der Liturgie von 1962 verbunden fühlen, entgegenzunehmen und mit der Pfarrseelsorge zu koordinieren", so das Dekret. Er wirkt außerdem an der Erarbeitung des Statuts mit, das federführend vom Liturgiereferat des Erzbischöflichen Ordinariats erarbeitet werden soll.

Die von Papst Benedikt XVI. eingeführten Bezeichnungen "ordentliche" und "außerordentliche Form des römischen Ritus" wurden von Papst Franziskus abgeschafft, da die "von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher" die "einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus" seien. Eine einheitliche Terminologie für die zuvor als "außerordentliche Form" bezeichnete "Alte Messe" gibt es noch nicht. Das Freiburger Ausführungsdekret verwendet daher die Bezeichnung "ordo vetus" ("alte (Mess-)Ordnung").

Das Erzbistum Freiburg ist das erste deutsche Bistum, das ein Ausführungsdekret zu TC veröffentlicht hat. Mit dem Motu Proprio hatte Papst Franziskus im Juli weite Teile des von seinem Vorgänger Papst Benedikt XVI. 2007 erlassenen Motu Proprio "Summorum Pontificum" zurückgenommen, die Feier der "Alten Messe" erschwert und Diözesanbischöfen mehr Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet, die Feier in der alten Form in ihren Bistümern zu regulieren. Ziel der Reform von Papst Franziskus war es, eine größere Einheit in der Kirche zu schaffen. In einem Begleitschreiben beklagte er einen oft festzustellenden "enge[n] Zusammenhang zwischen der Wahl der Zelebrationen nach den liturgischen Büchern vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der Ablehnung der Kirche und ihrer Institutionen im Namen dessen, was man die 'wahre Kirche' nennt". Die neuen Regeln hatten weltweit zu Diskussionen und Protesten in traditionalistischen Kreisen geführt. (fxn)