Lob für Bezahlung und Altersvorsorge im kirchlichen Arbeitsrecht

FDP-Sprecherin für Religionspolitik schätzt Dritten Weg der Kirchen

Veröffentlicht am 15.06.2022 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die Ampel will das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen anpassen. Insbesondere an den Loyalitätspflichten gibt es viel Kritik. Lob für die Kirchen kommt nun von der FDP-Fachfrau für Religion: In Sachen Tarifbindung habe sich der Dritte Weg bewährt.

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Für die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sandra Bubendorfer-Licht hat sich der Dritte Weg des Arbeitsrechts bewährt. In einem Gastbeitrag für das Caritas-Verdi-Blog schrieb die Politikerin am Dienstag, dass in Sachen Tarifbindung und betrieblicher Altersvorsorge kirchliche Arbeitgeber überzeugen würden. "Hierbei muss man aufpassen, dass man dieses gute Niveau und diese beispielhafte Tarifbindung beibehält", so Bubendorfer-Licht. Die Verbesserung der Bezahlung bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern müsse ins Auge gefasst werden. Dabei dürften die beiden Gruppen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Vorhaben, zu prüfen, wie das kirchliche dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann, bezeichnete sie als "mehr als notwendig und längst überfällig", insbesondere im Blick auf die Loyalitätsobliegenheiten bei kirchlichen Trägern: "In unserer heutigen Gesellschaft darf niemand mehr Konsequenzen aufgrund seiner Lebensweise fürchten. Es ist für mich ein unhaltbarer Zustand, wenn beispielsweise der Krankenpfleger auf dem Land bei einem kirchlichen Arbeitgeber Angst haben muss, gekündigt zu werden, nur weil er homosexuell ist", betonte die FDP-Abgeordnete. Diese Erkenntnis sei aber bereits bei den Kirchen angekommen.

Politik will intensiv den Dialog mit Kirchen suchen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts zusammen mit den Kirchen anzugehen. Bubendorfer-Licht kündigte an, dass die Politik in dieser Legislaturperiode intensiv den Dialog suchen werde, um eine Lösung für Arbeitnehmer und die großen Kirchen zu finden. Details zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts nannte sie nicht. Bislang sind noch keine konkreten Initiativen bekannt. Die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen äußerten sich bislang in unterschiedlicher Deutlichkeit zum Thema. Während der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Frank Bsirske für eine komplette Abschaffung kirchlicher Sonderregeln im Arbeitsrecht plädierte, zeigte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, größeres Verständnis für das deutsche staatskirchenrechtliche Modell, konstatierte aber auch eine "Übertreibung" in der Ausübung des Selbstverwaltungsrechts bei den Kirchen.

Ende Mai stellte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) einen ersten Entwurf für die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vor. Darin werden die Loyalitätsobliegenheiten, die kirchliche Arbeitgeber von ihren Beschäftigen einfordern und die bislang auch hohe Ansprüche an die persönliche Lebensführung stellen, deutlich reduziert. Stattdessen setzt der Entwurf darauf, dass sich die Kirchlichkeit einer katholischen Einrichtung an ihrem Profil und ihrem Handeln zeigt. Am System des Dritten Wegs soll weiter festgehalten werden. Dabei werden Arbeitsverhältnisse nicht über von den Tarifparteien ausgehandelten Tarifverträgen gestaltet, sondern von paritätisch aus Dienstnehmer- und Dienstgeberseite besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. Maßnahmen des Arbeitskampfes, also Streik und Aussperrung, sind dabei ausgeschlossen. Kritik daran äußerten insbesondere die Gewerkschaften. (fxn)