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Grundgesetz des Vatikans per Motu proprio an Praxis angepasst

Papst Leo XIV. legalisiert Laien als Regierungschefs im Vatikan

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Das Governatorat des Vatikanstaats im Schatten des Petersdoms.
Vatikanstadt - Kurz vor seinem Tod ernannte Papst Franziskus die erste Frau zur Regierungschefin im Vatikanstaat – dabei war dieses Amt qua Grundgesetz Kardinälen vorbehalten. Nun passt Papst Leo XIV. die Vatikan-Verfassung der Realität an.

Der Regierungschef des Vatikans muss künftig auch dem Buchstaben des Gesetzes nach kein Kardinal mehr sein. Mit einer Änderung des Grundgesetzes des Staats der Vatikanstadt hat Papst Leo XIV. am Freitag die Gesetzeslage der aktuellen Praxis angepasst. Im Januar hatte Papst Franziskus (2013–2025) die Ordensfrau Raffaella Petrini als Vatikan-Regierungschefin angekündigt und kurz darauf ernannt, ohne das Grundgesetz zu ändern.

Da der Papst als Souverän des Staates Vatikanstadt die volle Regierungsgewalt innehat, die aus legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt besteht, ist er selbst nicht an das Grundgesetz gebunden. In dem Motu proprio, mit dem die Änderung des Grundgesetzes verfügt wird, spricht Papst Leo von einer "Konsolidierung" von Lösungen, "die bisher als Antwort auf die immer komplexer und dringlicher werdenden Anforderungen der Governance entwickelt wurden".

Reform von Franziskus ermöglichte erstmals Laien in der Legislative

Bisher sah das Grundgesetz vor, dass die Legislative des Vatikanstaats, die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt, aus Kardinälen und weiteren Mitgliedern besteht und der Präsident aus den Reihen der Kardinäle ernannt wird. In der neuen Formulierung wird der entsprechende Artikel so umgestellt, dass der Präsident aus den Reihen aller Mitglieder der Kommission ernannt wird. Der Präsident oder die Präsidentin der Kommission ist in Personalunion auch Präsident oder Präsidentin des Governatorats, der Exekutive des Vatikanstaats.

Der Staat der Vatikanstadt wurde 1929 auf Grundlage der Lateranverträge errichtet. Seine Organisation wird seitdem durch ein Grundgesetz festgeschrieben. Die letzte umfassende Reform wurde 2023 von Papst Franziskus verfügt. Staatsoberhaupt ist von Amts wegen der amtierende Papst. Erstmals klärte das neue Grundgesetz verbindlich die dienende Rolle des Vatikanstaats für das internationale Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Die Rollen des Heiligen Stuhls (mit der vatikanischen Kurie als Organ) und des Vatikanstaats (mit dem "Governatorat" als Staatsregierung) wurden klar getrennt und so festgeschrieben, wie sie bereits seit Jahrzehnten gehandhabt worden sind. Die Reform von 2023 ermöglichte auch erstmals die Mitgliedschaft von Laien in der Kommission. (fxn)

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