Berliner Senat: Seit 2019 mindestens 36 Anschläge auf Kirchenbauten
Den Berliner Justizbehörden sind seit 2019 mindestens 36 Anschläge auf Gebäude von christlichen Glaubensgemeinschaften bekannt geworden. In 22 Fällen handelte es sich um Sachbeschädigung, wie die Senatsverwaltung für Inneres mitteilte. In 6 Fällen ging es um den Straftatbestand der Volksverhetzung etwa aus fremdenfeindlichen Motiven, heißt es weiter in der am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus. In 5 Fällen wurden aus christenfeindlicher Motivation Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen angebracht.
Wie die Senatsverwaltung weiter angab, wurde nur ein Beschuldigter ermittelt, zu dem wie allen anderen seit 2019 bekannten Fällen keine Gerichtsentscheidung erging. In der Regel wurden die Verfahren eingestellt. Auf die Anfrage erklärte die Senatsverwaltung weiter, dass sie keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für Gebäude christlicher Glaubensgemeinschaften für erforderlich halte. Deren Sicherheitslage werde jedoch ständig geprüft, um Schutzmaßnahmen anzupassen. (KNA)