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Versorgung am Lebensende wird verbessert

Bundesrat billigt Sterbehilfe- und Hospizgesetz

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Berlin - Nachdem der Bundestag ein Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe verabschiedet hat, hat der Bundesrat diese Regelung am Freitag gebilligt. Gleichzeitig stimmte er dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz zu.

Der Suizid und auch die Beihilfe dazu bleiben weiter straffrei. Geahndet wird lediglich jede Form der organisierten Beihilfe. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, sind von der Strafandrohung ausgenommen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Mit der Regelung reagiert der Gesetzgeber auf Angebote einer geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung, etwa durch die Sterbehilfeorganisation "Dignitas" oder den Verein "Sterbehilfe Deutschland". In der ethisch brisanten Frage hatte das Parlament auf den Fraktionszwang verzichtet. Der Entscheidung war einer knapp zweijährige Beratungs- und Diskussionsphase vorausgegangen, nachdem zuvor mehrere Anläufe zu einer Reglung gescheitert waren.

Gleichzeitig hat der Bundesrat auch das Hospiz- und Palliativgesetz gebilligt. Durch die Regelung sollen Schwerstkranke und Sterbende in Deutschland künftig besser versorgt werden. Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf.

Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Damit kann die Regelung nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten. Der Bundesrat forderte aber mit einer Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die vorgesehene Ausweitung der palliativen und hospizlichen Angebote sei unzureichend. Die nordrhein-westfälische Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) verwies darauf, dass Pflegeheime aufgrund des demografischen Wandels immer öfter "Häuser des Sterbens" würden. Damit werde die Sterbebegleitung zu einer Kernaufgabe der Mitarbeiter. Dies werde nicht hinreichend berücksichtigt.

Mit dem Gesetz werden die stationären Kinder- und Erwachsenen-Hospize und ambulante Hospizdienste finanziell stärker gefördert. Die Kassen sollen bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90. Ambulant tätige Palliativmediziner erhalten mehr Honorar; Alten- und Pflegeheime sollen sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können. Beseitigt werden sollen auch Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum. (bod/KNA)

Themenwoche: Debatte um Suizidbeihilfe

Am 6. November 2015 hat der Bundestag organisierte Beihilfe zum Suizid in Deutschland verboten. Aus Anlass des neuen Gesetzes erläutert katholisch.de die wichtigsten Begriffe und Positionen rund um das Thema Sterbehilfe und stellt Alternativen wie Hospizarbeit und Palliativmedizin vor.

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