Suche
Änderung der Beschäftigungs- und der Aufenthaltsverordnung geplant

Bundesregierung will Deutsch-Pflicht für ausländische Geistliche

Dieser Inhalt ist nur erlaubt, wenn Sie Cookies vom Typ "readspeaker" zulassen.

Hannover - Wer als Geistlicher aus dem Ausland in die Bundesrepublik einreist, muss Deutsch können oder es rasch erlernen: Eine entsprechende Regelung soll bald gelten. Die betrifft Imame – aber wohl auch katholische Priester aus Drittstaaten.

Die Bundesregierung will eine Deutsch-Pflicht für ausländische "Religionsbedienstete" wie Imame einführen. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung der Beschäftigungs- und der Aufenthaltsverordnung hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorab vorlag. Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf am Mittwoch auf den Weg.

"Das Ziel, die Nutzung der deutschen Sprache durch ausländische Religionsbedienstete zu stärken, kann erfolgreich nur dadurch erreicht werden, dass diese bereits bei der Einreise über deutsche Sprachkenntnisse verfügen müssen, die ihnen von Beginn an die Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld ermöglichen", zitiert das Redaktionsnetzwerk aus der Kabinettsvorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Und weiter: "Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle." Sie hätten "kraft Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion", die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig sei.

Nachweis muss in "weniger als einem Jahr nach Einreise" erbracht werden

Laut Verordnungsentwurf bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels bei ausländischen "Religionsbediensteten", die "über einfache Sprachkenntnisse verfügen", keiner Zustimmung. Dies soll bei besonderen Umständen und in Härtefällen auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen in Deutsch gelten. Der Nachweis muss dann jedoch "innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise" erbracht werden. Über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge, wer Sätze und häufig genannte Ausdrücke verstehen könne, "die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen" - etwa Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit und näherer Umgebung.

Das Innenministerium hatte im März entsprechende Pläne mitgeteilt. Begründet wurden die Pläne integrationspolitisch, zielen also vor allem auf muslimische Geistliche; viele Imame in deutschen Moscheegemeinden stammen aus dem Ausland. Die Regelung soll Ankündigung aber alle Geistlichen betreffen, die aus dem Ausland entsendet werden. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse könnte danach auch katholischen Priestern aus Drittstaaten verlangt werden. Die Beschäftigungsverordnung sieht für ein Visum "vorwiegend aus karitativen oder religiösen Gründen" bislang keine Bedingungen vor. (tmg/KNA/epd)

kna-katholisch-swarm-node3 (0.015s)