Deutschland vor der Gretchenfrage
Fest steht: Deutschland wird säkularer und religiös vielfältiger. Zwar gehören noch weniger als zwei Drittel der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Doch ein Drittel ist religionslos, vier Millionen Muslime leben in Deutschland, das Judentum wächst wieder und auch an den Rändern der Großkirchen wird die Landschaft bunter, etwa durch evangelikale Christen. Ob Muezzinrufe oder Kirchenglocken, Kreuze in Klassenzimmern oder das Schächten von Tieren: Zwangsläufig müssen viele Dinge neu ausgehandelt werden.
Festgeschrieben in Artikel Vier
Laut Grundgesetz ist die Religionsfreiheit in Deutschland ein Grundrecht: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich", heißt es in Artikel vier. Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen verlangen Religionsfreiheit.
Bis es dazu kam, haben viele Ländern eine lange, schmerzvolle Geschichte mit religiösen Konflikten erlebt. In Deutschland etwa brachte der 30-jährige Krieg (1618-1648), der vor allem zwischen protestantischen und katholischen Mächten geführt wurde, das Land an den Abgrund. Es reifte die Erkenntnis, dass keine Konfession ihren Wahrheitsanspruch mit Gewalt und Zwang durchsetzen darf.
Untertanen sollten der Religion des Herrschers folgen
"Cuius regio, eius religio" hieß das im Westfälischen Frieden vereinbarte Prinzip. Untertanen mussten der Religion ihres Herrschers folgen, auch wenn Milde gefordert war. Dennoch wurden Andersgläubige häufig vertrieben, um eine religiös einheitliche Bevölkerung zu erreichen. Die Ideen der Aufklärung konnten sich nur in wenigen Territorien durchsetzen. Berühmt die Aussage des preußischen Königs Friedrich II.: "Hier muss ein jeder nach seiner Fasson selig werden."
Besonders schwer hatten es die Juden. Zwar erhielten sie mit dem Preußischen Judenedikt von 1812 den Status von preußischen Staatsbürgern. Doch wurden ihre Rechte immer wieder beschnitten - bis hin zur völligen Entrechtung während der NS-Zeit.
Das Grundgesetz und die darauf basierende Rechtsprechung definieren Religionsfreiheit in einem weiten Sinn: Die Bürger haben das Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu haben, sie zu wechseln oder keiner Religion anzugehören. Sie haben auch das Recht, nach diesen Überzeugungen zu leben und sie öffentlich zu zeigen.
Im Streit über das Arbeitsrecht der Kirchen haben hohe Gerichte darüber hinaus festgelegt, dass der Staat nicht das Recht habe, einer Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, was sie glauben darf. "Einer Religionsgemeinschaft ist es auch unbenommen, ihre Glaubensüberzeugung als die einzig wahre, jede andere dagegen als irrig zu betrachten", schrieb der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm kürzlich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die christlichen Kirchen schrumpfen, die Zahl von Juden und Muslimen in Deutschland nimmt zu. Das müsse rechtliche Konsequenzen haben, fordert nun der Sachverständigenrat der deutschen Stiftungen.
Aus den Inhalten muss sich die Staat also heraushalten. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, welche Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann. "Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden", fasst es der Jurist zusammen.
Wenn Religionsfreiheit mit Menschenwürde kollidiert
Schließlich könne die Ausübung der Religion mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Menschenwürde, so Grimm. Bei Frauenrechten oder der Nicht-Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gibt es zahlreiche Kontroversen. In solchen Fällen seien "Abwägungen zwischen den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Belangen der Allgemeinheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit nötig", folgert Grimm.