Die Öffentlichkeit ist nicht genug
Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sagte im Plenum: "Mit diesem Gesetz gehen wir voran." Schon bald würden weitere Schritte folgen. "2016 wird ein Jahr wesentlicher und wichtiger Fortschritte auf dem Weg zur Inklusion." Die Opposition kritisierte die Novelle dagegen als völlig unzureichend. "Das Leben spielt sich nicht in den Bundesbehörden ab", sagte die Linke-Politikerin Katrin Werner.
Sozialverband VdK: Unzureichendes Gesetz
Auch aus Behinderten- und Sozialverbänden kam Kritik. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, bezeichnete das Gesetz als unzureichend, weil es nur den öffentlichen Bereich betreffe: "Dabei fordert die UN-Behindertenrechtskonvention die Herstellung von Barrierefreiheit sowohl durch öffentliche als auch durch private Akteure." Völlig unverständlich sei es deshalb, dass das Gesetz vorrangig nur Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger zur Barrierefreiheit verpflichte. "Der Bereich privater Güter und Dienstleistungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Internet, Wohnungen, Supermärkte, Taxis oder Restaurants, bleibt völlig außen vor."
Ähnlich argumentieren auch rund 20 Aktivisten, die sich in der Nacht zum Donnerstag in Berlin in Rollstühlen am Reichstagsufer festgekettet hatten und dort bis zur Entscheidung des Bundestags ausharren wollten. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland" und Mitinitiatorin der Aktion, sagte, Gaststätten oder Kinos müssten auch nach Verabschiedung des Gesetzes keinen Zugang für Menschen im Rollstuhl ermöglichen. "Wir fordern, dass auch private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet werden".
Annähernd sieben Millionen Menschen mit Behinderungen gibt es in Deutschland. Seelsorge an ihnen geschieht an den Schnittstellen Gemeindeleben und Angeboten der Behindertenhilfe.
Auch Raul Krauthausen, Mitbegründer des Vereins "Sozialhelden", der sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt, sprach im Deutschlandradio Kultur von einer "vertanen Chance": "Man zwingt Unternehmen ja auch zu Brandschutz und zu Denkmalschutz. Warum sollte man sie nicht auch zu Barrierefreiheit zwingen?".
Positiv äußerte sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, über die Reform. Der Entwurf bringe viele Verbesserungen. Vor allem seien die Pläne der obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane zum Abbau von Barrieren in Gebäuden ein großer Erfolg, so Bentele.
Am Mittwoch hatte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen grünes Licht für das Gesetz gegeben. Es zielt nach Angaben der Bundesregierung insbesondere darauf, "bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen".
Rechtslücken schließen
Unter anderem sollen Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistiger Behinderungen geschlossen werden. Das gilt allerdings nur in den Bereichen, in denen der Bund auch zuständig ist. Es soll zudem ein Schlichtungsverfahren eingeführt werden, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.
In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind 7,5 Millionen Schwerbehinderte. (gho/KNA/dpa)