Ein neues System
Fast 20 Jahre ist es her, dass die Pflegepflichtversicherung in Deutschland eingeführt wurde. Neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist sie die "fünfte Säule" im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Einführung war wichtig, da der demographische Wandel immer mehr pflegebedürftige Personen hervorbringt. Doch hat die "Pflege-Säule" in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch Schwachstellen offenbart, die die Bundesregierung bis spätestens 2017 beheben will.
Phase I: Ausbau des Betreuungssystems
"Die Pflegereform wird sich in zwei Phasen vollziehen", erklärt Elisabeth Fix, Referentin für Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik beim Deutschen Caritasverband. "Im ersten Schritt sollen vor allem die Betreuungsleistungen ausgebaut werden." Mit dem Geld aus der Pflegeversicherung könnten künftig verstärkt niederschwellige Angebote finanziert werden. Aktuell seien es fast nur Ehrenamtliche, die die Hilfsbedürftigen begleiten, ihnen etwas vorlesen oder mit ihnen spazieren gehen. Das Ziel ist klar: Die Pflege in Deutschland soll sich - noch viel stärker als bisher - von einer rein körperlichen zu einer ganzheitlichen Versorgung der Pflegebedürftigen entwickeln.
Der Entwurf des ersten Pflegestärkungsgesetzes, das 2015 in Kraft treten soll, sieht außerdem eine Flexibilisierung der häuslichen Pflege vor: etwa durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Außerdem sollen verschiedene Einzelleistungen besser als bisher kombinierbar sein: Wer schon die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes bekommt, kann künftig auch eine teilstationäre Pflege ohne Anrechnung auf die ambulante Pflegesachleistung voll in Anspruch nehmen. Erstmalig gilt das Angebot der teilstationären Pflege auch für Demenzkranke ohne Pflegestufe, die im bisherigen System kaum berücksichtigt waren.
Der Caritas gehen die Reformen jedoch nicht weit genug. "Das sinnvollste wäre es, alle möglichen Beträge für Entlastungsleistungen - also Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen - für ein Jahr zu summieren und sie dann dafür auszugeben, wofür sie gebraucht werden", so die Caritasreferentin.
Betroffene sollen im Schnitt vier Prozent mehr Geld bekommen
Auch finanziell ändert sich ab dem 1. Januar etwas. Im Schnitt sollen die Betroffenen vier Prozent mehr Geld bekommen als bisher. Um das zu finanzieren, strebt die rot-grüne Regierung eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,5 Prozentpunkte in zwei Schritten an. Zunächst um 0,3 und dann – voraussichtlich 2016 – um weitere 0,2 Prozent. Von den Mehreinnahmen, die knapp 3,6 Milliarden Euro jährlich betragen werden, sollen 2,4 Milliarden Euro sofort in die Pflege fließen. Die anderen 1,2 Milliarden Euro gehen in einen Pflegefonds, um zu starke Beitragserhebungen in den kommenden Jahren zu vermeiden.
Von den Mehreinnahmen sollen auch die Pflegeheime profitieren. 20.000 neue Mitarbeiter könnten so finanziert werden und für Entlastung sorgen, heißt es in den Entwürfen zum Pflegestärkungsgesetz. "Das Problem ist, dass die Politik so tut, als kämen hier 20.000 neue Fachkräfte", sagt Fix. Das sei jedoch nicht der Fall. "Es handelt sich bei dem neuen Personal um Betreuungskräfte", führt die Fachreferentin aus. Auch wenn deren Potenzial natürlich wichtig sei, lasse sich so das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege nicht lösen.
Der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, kritisiert diese Pläne noch deutlicher. Mehr Geld bedeute nicht automatisch bessere Qualität, sagte er der "Bild"-Zeitung. "Wir werden auch nach dieser Pflegereform weiterhin viel Geld für schlechte Pflege zahlen." Nach Auffassung Kailuweits fehlen dem Pflegesystem Qualität und Transparenz. Daher müsse das Bewertungssystem für Heime überarbeitet werden.
Phase II: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Caritas-Referentin Fix sieht das nicht ganz so dramatisch, sagt aber auch: "Die Pflegekräfte brauchen mehr Zeit und dafür brauchen wir mehr Personal." Und hier dreht sich das System im Kreis. Denn weil gerade diese Zeit fehlt, hat die Altenpflege in Deutschland einen schlechten Ruf, so dass der qualifizierte Nachwuchs oftmals ausbleibt.
Ihre Hoffnungen setzt Fix vor allem auf die zweite Phase der Pflegereform, die bis 2017 abgeschlossen sein soll. "Dieser zweite Schritt ist der entscheidende. Dann bekommen wir ein völlig verändertes Pflegesystem", erklärt sie. Im Zentrum steht eine Neudefinition des sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriffs und mit ihm ein verändertes Begutachtungsverfahren.
Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen und solchen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen – insbesondere Demenzkranke – soll dadurch wegfallen. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es fünf Pflegegrade geben. "Der neue Ansatz sieht vor, danach zu fragen, wie noch vorhandene Fähigkeiten gefördert werden können, statt nur die Defizite festzustellen", erklärt Fix. Statt wie bisher die Zeit zu messen, die zur Pflege durch einen Familienangehörigen benötigt wird, werden Punkte vergeben, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit eine Person eingeschränkt ist.
Caritas-Referentin Fix hofft auf mehr Motivation im Alltag
Die zweite Phase der Pflegereform könnte dann auch größere Auswirkungen auf die sogenannte "Minutenpflege" haben, die für Fachkräfte und Hilfsbedürftige gleichermaßen belastend ist. Das neue Begutachtungsinstrument könne dazu führen, dass in Heimen mehr "auf Ergebnisse statt auf die Dokumentation der Pflege" gesetzt werde, sagt Fix. Das würde auch für mehr Motivation im Alltag bei den Fachkräften sorgen. "So macht der Beruf dann wieder Spaß."
Doch auch oder gerade ergebnisorientierte Pflege erfordert ein hohes Maß an Betreuung. Und die kostet Zeit. Und da Zeit bekanntlich Geld ist, "brauchen wir noch mehr davon in der Pflege", ist sich Fix sicher. Das würde auch Beitragserhöhungen über die geplanten 0,5 Prozent hinaus bedeuten. In 30 Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge in das Alter, wo sie auf Pflege angewiesen sein werden. "Die dann hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen will auch gut versorgt werden."
Von Björn Odendahl
Für die Pflege zu Hause werden die Leistungen um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht. Statt vier Wochen sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 Euro (bisher bis zu 3.100 Euro). Bisher standen für Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 1.550 Euro, künftig stehen bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung. In der teilstationären Pflege gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bisher biszu 2.325 Euro. Ab 2015 sollen es bis zu 3.224 Euro monatlich sein. Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden von bisher bis zu 2.557 Euro auf zukünftig bis zu 4.000 Euro erhöht. Auch die Zuschüsse zu allttäglichen Pflegehilfsmitteln werden von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat angehoben. Bisher bekommen nur Demenzkranke Zuschüsse zu niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Die bis zu 100 oder 200 Euro je Monat werden künftig auch bei rein körperlicher Beeinträchtigungen gezahlt. In Pflegeheimen soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten. Dafür sollen 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. 2015 wird der Beitragssatz in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. 0,2 Prozentpunkten (2,4 Milliarden Euro jährlich) dienen der Leistungsverbesserung: 1,4 Milliarden Euro gehen in die Pflege zu Hause, 1 Milliarde Euro in Pflegeheime. Die weiteren 0,1 Prozenpunkte (1,2 Milliarden Euro pro Jahr) fließen in einen Pflegevorsorgefonds. (bod)