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Politik und Kirche diskuieren erneut über Sterbehilfe

Eine Gewissensfrage

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Die Hand eines sehr alten Menschen.
Essen - Die CDU will das geplante Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe strenger fassen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist nach eigenen Worten "mit dem Herzen auf der Seite derjenigen, die das Gesetz weiter eingrenzen wollen". Eine Debatte darüber sei "notwendig" und müsse jetzt geführt werden, sagte Lammert der WAZ-Mediengruppe.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der lediglich die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Die Kritiker aber wollen jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe - zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen - und Werbung verbieten. Es gebe rechtlich wie praktisch begründete Einwände gegen den Gesetzentwurf der Justizministerin, sagte Lammert. "Die Formulierung gewerbsmäßig setzt ein Geschäftsmodell für Sterbehilfe voraus", erklärte er. Dazu könne man sich leicht "Umgehungskonstruktionen" vorstellen.

Ohne Fraktionszwang

Der CDU-Abgeordnete Uwe Schummer sagte den Zeitungen, "wenn es Gewissensfragen gibt, gehört die Sterbehilfe auf jeden Fall dazu". Er erwarte, dass kein Abgeordneter gedrängt werde, gegen sein Gewissen zu entscheiden. Für die CDU sei die Sterbehilfe ein Thema, "das mit dem C in unserem Parteinamen eng zusammenhängt". Er appelliere an die FDP, "die Identität der CDU zu respektieren" und nachzubessern. Wenn der Gesetzentwurf nicht verschärft werde, solle die Abstimmung freigegeben werden, forderte Schummer. Dann könnten Kritiker frei vom sogenannten Fraktionszwang abstimmen.

Schneider: Eine Grauzone

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, sagte, die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Beihilfe zum Suizid reiche der evangelischen Kirche nicht. Jemandem zum Sterben zu verhelfen, "darf kein Geschäftsmodell sein", sagte Schneider der "Neuen Rhein Zeitung". Aber auch organisierte Beihilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er "kritisch". Es drohe eine Grauzone, die ausgenutzt werden könnte, etwa durch Vereinsbeiträge oder Aufwandsentschädigungen.

Auch der Malteser Hilfsdienst fordert eine erneute Diskussion um den Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe. "Die Justizministerin muss ihren Gesetzentwurf korrigieren und die organisierte Sterbehilfe verhindern", sagte der Malteser-Vorstand, Karl Prinz zu Löwenstein, in Köln. Er warne davor, das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zu ziehen. Das menschliche Leben sei unantastbar, Ausnahmen, wie sie der Gesetzentwurf der Justizministerin zuließe, bedeuteten die aktive Tötung eines Menschen, so Löwenstein.

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