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Der Fall Edathy löst Diskussion über Definition von Kinderpornografie aus

Erzbischof Schick fordert schärfere Regeln

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Berlin/Bonn - Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich hinter Forderungen nach schärferen Regeln im Kampf gegen Kinderpornografie gestellt. "Keine Nacktfotos von Kindern für gewerbliche Zwecke! Lasst uns auf eine Gesetzesänderung drängen", heißt es in einem am Dienstagmorgen verbreiteten Tweet von Schick. Anlass ist die fortdauernde Diskussion um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD).

Im Zentrum stehen dabei sogenannte Posing-Fotos, die unbekleidete Kinder und Jugendliche zeigen. Die Bewertung solcher Bilder ist im Jugendschutz umstritten. Das Strafrecht unterscheidet bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen, deren Besitz Edathy zur Last gelegt wird, sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sprach in der "Welt" (Dienstag) von einer Gesetzeslücke, die geschlossen werde müsse. "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden."

Auch mit Blick auf die Konsumenten solcher Bilder müsse über eine Erweiterung des Strafrechtstatbestands gesprochen werden, so Rörig weiter. "Diese Bilder haben schwerwiegende Folgen für Kinder und Jugendliche, wenn sie ein Leben lang im Netz zu finden sind", sagte er.

Der Deutsche Kinderschutzbund plädierte dafür, die Gesetze zu überprüfen. In einem Interview der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sprach Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth von einem "Alarmsignal". Hinter den Posing-Fotos könnten Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen.

Verhalten Edathys "moralisch fragwürdig"

Das Verhalten von Edathy nannte Honkanen-Schoberth vor diesem Hintergrund moralisch fragwürdig, auch wenn ihm strafrechtlich womöglich nichts vorzuwerfen sei. Die Geschäftsführerin mahnte zugleich, man müsse bei diesem Thema sehr genau hinsehen. Möglicherweise sei es sinnvoll, die Gesetze noch einmal zu verschärfen. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass harmlose Fotos in Familien-Fotoalben gleich als Hinweis auf Kinderpornografie gewertet würden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte bereits am Montag in Berlin an, die Bestimmungen zum Kinder-und Jugendschutz zu überprüfen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), unterstützte den Vorstoß von Schwesig. "Wir müssen die Frage ins Zentrum rücken, wie es den Kindern in Rumänien oder anderswo geht, die für solche Bilder und Filme herhalten mussten", sagte Spahn. Möglicherweise sei der Kauf und das Herunterladen von derartigem Material "zwar legal, aber gleichwohl nicht legitim".

Auch die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation SOLWODI, Schwester Lea Ackermann, sieht Handlungsbedarf. "Der Schutzraum für Kinder wird in unserer Gesellschaft immer geringer", kritisierte die Ordensfrau im Kölner Bistumssender "Domradio". Der Handel mit menschlichen Körpern, darunter auch die Prostitution, müsse unter Strafe gestellt werden. Die Ordensfrau erklärte, sowohl Kinder als auch viele junge Prostituierte würden ausgebeutet, ohne dass die Verantwortlichen herangezogen würden.

"Es gibt Achtzehnjährige, das sind Kinder. Die wissen nicht, was sie da entscheiden", so die SOLWODI-Gründerin. Noch hilfloser als die jungen Prostituierten seien die Opfer von Kinderpornografie. Sie könnten kaum ein gesundes Selbstverständnis entwickeln. "Das hängt ihnen ihr ganzes Leben nach", so Ackermann. (bod/KNA)

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