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Besimmte Sonntagsöffnungen rechtswidrig

Gericht verbietet Sonntagsöffnungen in Augsburg

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Man sieht mehrere Menschen mit Tüten.
Augsburg/München - Was die Stadt Augsburg erlaubte, ist nun rechtswidrig: An bestimmten Sonntagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. Diese Entscheidung freut nicht nur kirchliche Vertreter, die geklagt hatten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Erlaubnis der Stadt Augsburg für bestimmte Sonntagsöffnungen von Geschäften für rechtswidrig erklärt. Es gehe um das Turamichele-Fest im September und um die bis 2021 geplanten Öffnungen zum Europatag im Mai, teilte der VGH am Freitag mit. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zugelassen worden.

Lob für die Entscheidung kam von der Augsburger "Allianz für den freien Sonntag". Sie hatte gegen die Öffnungen geklagt. Erwin Helmer, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung und Klagevertreter, sagte: "Wir hatten diese Entscheidung erwartet, da sie die Linie der Gerichte zum Sonntagsschutz bestätigt." Das Urteil erkenne an, dass der Mensch mehr sei als Konsument und Arbeitnehmer.

Der Augsburger Verdi-Sekretär Thomas Gürlebeck ergänzte: "Der Vernichtungswettbewerb der Einzelhandelskonzerne darf nicht durch rechtswidrige Sonntagsöffnungen auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen werden." Der "Allianz für den freien Sonntag" gehören kirchliche Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften an. (KNA)

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