Größere Anstrengung für Religionsfreiheit gefordert
Bielefeldt sprach sich dafür aus, das Recht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in den einzelnen Ländern durch Einrichtungen wie Menschenrechtsinstitute stärker zu verankern. Eine solche Institutionalisierung sei in vielen Nationen noch sehr schwach entwickelt.
Zudem müsse die Religionsfreiheit auf rechtlicher Ebene noch klarer bestimmt werden. Es gebe eine Tendenz, sie in einen Schutz der Religion umzuinterpretieren, gleichsam als kollektiven Identitätsschutz. Damit würde dann eine Diskriminierung Andersdenkender gerechtfertigt. Als Testfall eines angemessenen Rechtsverständnisses nannte Bielefeldt das Recht auf Konversion oder der Einladung zur Konversion.
"Vergiftung der Beziehungen"
Nachdrücklich wandte sich der UN-Sonderberichterstatter gegen "Fatalismus" oder Mutlosigkeit. Dabei verwies er auf den vorbildhaften Einsatz vieler Menschen, denen er in seiner Amtszeit begegnet sei. Sie hätten teilweise unter Einsatz ihres eigenen Lebens für die Achtung dieser Rechte gekämpft. Das UN-Mandat des Menschenrechtsexperten endet nach sechsjähriger Amtszeit Ende Juli.
Bielefeldt führte das "Gefühl der Sinnlosigkeit auch für menschenrechtliche Arbeit" darauf zurück, dass gerade Religionskonflikte nicht selten als historisch begründet hingestellt würden, als unabwendbar. Dies sei aber ein "fundamentales Missverständnis", das Handlungsmöglichkeiten verbaue. Bei den Konflikten gehe es um die aktuelle "Vergiftung der Beziehungen" und um "Vertrauensverluste". Hier stehe die Politik in der Verantwortung zu handeln. (KNA)