Suche
Sozialethiker kritisieren Unterscheidung bei Flüchtlingen

Hoffnung auf ein besseres Leben

Dieser Inhalt ist nur erlaubt, wenn Sie Cookies vom Typ "readspeaker" zulassen.

Benediktbeuern - Kann man Flüchtlinge in politisch Verfolgte und Wirtschaftsflüchtlinge unterteilen? Zwei katholische Sozialethiker beziehen in einem Beitrag für die katholische Zeitschrift "Communio" klar Stellung - und erteilen jeglicher Unterscheidung eine Absage.

Der Leidensdruck könne sehr subjektiv sein, warum Menschen auf ungünstige politische, wirtschaftliche, soziale, demografische und ökologische Bedingungen mit Migration reagierten, schreiben die Theologen. "Objektiv aber verbindet sie die Hoffnung auf ein besseres Leben fern der Heimat." Deshalb werde die strittige Frage sein, "ob Not ein für das Asylrecht oder den Flüchtlingsschutz hinreichender Fluchtgrund ist." Tremmel ist Professor für Theologie und Ethik in der sozialen Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule in Benediktbeuern, Martin Schneider ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Christliche Sozialethik in München.

Schutz der Menschenwürde hat Priorität

Kritik üben die Autoren an der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl durch die europäische Gesetzgebung. Mit der Regelung der sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten sei die Inanspruchnahme des deutschen Asylverfahrens "nahezu verunmöglicht" worden. Die Dublin-Regeln, nach denen Flüchtlinge in jenes Land der EU zurückgeschoben werden, in dem sie erstmals registriert wurden, dürfe nur auf jene Staaten angewendet werden, in denen rechtsstaatliche Mindestanforderungen gewährleistet seien. Dies sei nicht überall der Fall. "Der unbedingte Schutz der Menschenwürde hat Priorität vor der Frage, wer wo zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat."

Auch die Annahme, dass sich die Mitgliedsstaaten als ein solidarischer Raum verstünden, in denen die Lasten angemessen verteilt würden, halte "dem Realitätstest nicht stand", schreiben Tremmel und Schneider. Ein grundlegendes ethisches Problem machen sie zudem am europäischen Grenzmanagement fest. Es gebe eine zunehmende Verlagerung der Verfahren vom Rechtsweg auf rein polizeiliche Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehe nicht mehr die Frage, wie ein Ort der Zuflucht geschaffen und Menschen zu ihrem Recht verholfen werde. "Der Fokus ist auf Abschreckung, Kontrolle und baldige Abschiebung gerichtet." (KNA)

kna-katholisch-swarm-node1 (0.012s)