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Finanzierung ist befristet

Katholische Verbände kritisieren "Gute-Kita-Gesetz"

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Ein Kind in der Kita spielt mit Bauklötzen.
Bonn - Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für bessere Kitas, die zudem für Geringverdiener kostenlos werden. Das Gesetz habe aber mindestens einen Haken, kritisieren katholische Verbände.

An dem am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten "Gute-Kita-Gesetz" regt sich Kritik von Verbänden und Opposition. Im Gesetz sichert der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 zu, um die Qualität in Kindertagesstätten zu verbessern. Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern kritisiert die lediglich befristete Finanzierungzusage. Dadurch bestehe "die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung eher zurückhaltend umgesetzt werden", erklärte Geschäftsführerin Maria Magdalena Hellfritsch am Donnerstag in München.

Sie kritisierte die vereinbarte Summe als viel zu gering, um für eine bundesweite Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung zu sorgen. "Leider bleibt der Gesetzesentwurf weit hinter den im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkten der Jugend- und Familienministerkonferenz zurück", erklärte Hellfritsch.

Familienbund kritisiert zu kleine Summe

Die Geschäftsführerin begrüßte die zusätzliche Entlastung einkommensschwacher Eltern von den Kitagebüren grundsätzlich, sprach sich jedoch gegen eine Gebührenfreiheit aus. Für eine dauerhafte Qualitätsverbesserung müssten Mittel bereitgestellt werden für Zeitkontingente für Kita-Leitungen, für Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften sowie für eine finanzielle Entlastung der Träger von Kindertageseinrichtungen, die Studierende in der Erzieherausbildung anstellen. "Diese Verbesserungen sind nicht zum Null-Tarif zu haben", so Hellfritsch.

Auch der Familienbund der Katholiken begrüßte den Gesetzentwurf nur im Grundsatz. Familienbund-Präsident Stefan Becker kritisierte am Mittwoch, dass gemessen "an dem großen Nachholbedarf bei der Kitaqualität" die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von 5,5 Milliarden Euro längst nicht auskömmlich seien. Er fordert deshalb, dass die Finanzmittel über das Jahr 2022 hinausgehen und verstetigt werden sollten. Langfristiges Ziel müsse eine Beitragsfreiheit sein. Zunächst sei aber eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge notwendig.

Bis zum Jahr 2022 will der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro beim Qualitätsausbau der Kindertagesstätten unterstützen. - Was dann?, fragen die Verbände.

Auch die Arbeiterwohlfahrt kritisierte, dass die Finanzmittel nicht ausreichten. Zudem wies der Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler auf einen stärker werdenden Fachkräftemangel hin. "Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird", so der AWO-Chef. Der Deutsche Städtetag begrüßte, dass die Regierung aktiv geworden sei. Der Bund müsse sich aber über 2022 hinaus engagieren. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk warnte davor, dass die Maßnahmen für mehr Qualität andernfalls nicht langfristig angelegt würden. Politiker der Linken, der Grünen und der FDP äußerten sich ähnlich.

Weit weniger als 1,2 Millionen Menschen von Gebühren befreit

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Eine Panne gab es bei der Vorstellung des Gesetzes: Das Bundesfamilienministerium sprach zunächst davon, dass 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit hätten. Am Donnerstag korrigierte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums der Deutschen Presse-Agentur, dass aktuell rund 175.000 Kinder unter sieben Jahren von der Gebührenfreiheit profitieren. Durch die von der Koalition geplante Ausweitung des Kinderzuschlages würde sich diese Gruppe auf 280.000 Kinder vergrößern, sagte die Sprecherin weiter. Dies sei in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt. Hartz-IV-Empfänger sind schon heute von Kita-Gebühren je nach Bundesland ganz oder teilweise befreit. (luk/KNA/dpa)

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