Kirchlicher Hospizträger kündigt AfD-Politikerin – Streit geht weiter
Im Streit um die fristlose Kündigung der AfD-Kommunalpolitikerin Martina Müller durch einen evangelischen Hospizträger ist eine Güteverhandlung ohne Einigung geblieben. Es sei nicht gelungen, mit den Parteien eine gütliche Lösung zu finden, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts im niedersächsischen Wilhelmshaven am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Gericht habe daher nun einen Kammertermin für den 14. April 2027 angesetzt. Kommt es bis dahin nicht zu einer Einigung, könnte das Gericht eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung treffen.
Müller wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung vom 17. August. Sie war nach eigenen Angaben rund 15 Jahre als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz der mission:lebenshaus gGmbH in Jever (Landkreis Friesland) beschäftigt. Der kirchlich-diakonische Träger hatte sie vor der Kündigung abgemahnt und aufgefordert, auf ihre Kandidatur für die AfD bei der niedersächsischen Kommunalwahl zu verzichten. Müller kandidierte dennoch im September für den Gemeinderat Wangerland und den Kreistag Friesland und wurde in beide Gremien gewählt.
Kirche sieht Grundwerte verletzt
Der Arbeitgeber begründete die Kündigung damit, dass eine aktive Kandidatur für eine vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie stehe. Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Februar auf die höchste Beobachtungsstufe hochgestuft. Einen Eilantrag der Partei dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Hannover im Juni ab; das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Müller macht mit ihrer Klage den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend. Zudem verlangt sie die Entfernung der Abmahnung aus ihrer Personalakte.