Klage gegen Mitgliedschaft in Gemeinde abgelehnt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen zu Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften bestätigt. Sie seien keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), urteilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies den Revisionsantrag eines jüdischen Ehepaares zurück. Das Paar hatte gegen seine zeitweilige Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde von Frankfurt am Main mit der Begründung geklagt, diese Mitgliedschaft habe gegen das in der EMRK verankerte Recht auf Religionsfreiheit verstoßen (BVerwG 6 C 2.15 - Urteil vom 21. September 2016).
Bundesverfassungsgericht sieht keine "Zwangsmitgliedschaft"
Die Leipziger Richter beriefen sich auf die Bindungswirkung eines Urteils des Bundesverfassungsgericht zu dem vorliegenden Fall vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11). Danach ist die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen. Diese Regelung sei keineswegs als eine durch das Grundgesetz verbotene "Zwangsmitgliedschaft" zu bewerten, erklärte das Bundesverfassungsgericht damals.
Darf die Angabe der Religionszugehörigkeit bei den Meldebehörden automatisch zur Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinde führen? Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht darüber.
Das jüdisches Paar war 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen. Es gab bei der Meldebehörde "mosaisch" als Religionszugehörigkeit an. Damit wurde es automatisch als Mitglied der Jüdischen Gemeinde geführt und synagogensteuerpflichtig. Erst ein Jahr nach dem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft. Laut Gemeindesatzung war das zu spät, um von Anfang an rechtswirksam zu sein. Für den Zeitraum fällt eine Synagogensteuer in Höhe von 114.173 Euro an.
Das Paar argumentierte, es fühle sich nur dem liberal-progressiven Judentum zugehörig. Die Frankfurter Gemeinde sei zwar eine Einheitsgemeinde, aber orthodox geprägt. Es wolle daher die Angabe "mosaisch" nicht als Beitrittserklärung zur konkreten Gemeinde verstanden wissen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2010 in einem ersten Verfahren dem Ehepaar Recht gegeben. Dagegen klagte die Gemeinde erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht.
Paar kündigt weitere Klagen an
Die Leipziger Richter schlugen den Streitparteien jetzt einen Vergleich vor, der eine Halbierung der Steuerschuld vorsieht. Dem stimmten die Vertreter der Gemeinde nicht zu, während das Ehepaar dazu bereit wäre. Deren Anwalt kündigte an, den Fall nochmals vor das Bundesverfassungsgericht und gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen. (KNA)