Koch: Verhältnis von Kinder- und Elternrechten nicht antasten
Angesichts der geplanten Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz fordert der katholische Familienbischof Heiner Koch, das "wohl austarierte Verhältnis" zwischen Elternrecht und sogenanntem staatlichen Wächteramt nicht zu verschieben. Das bedeutet, dass die Eltern für Pflege und Erziehung der Kinder zuständig sind und der Staat erst dann eingreift, wenn Erziehungsberechtigte versagen. Das legt im Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2 fest - daher wäre hier auch die Aufnahme von Kinderrechten oder Kindeswohlverpflichtungen "sachgerecht", so der Berliner Erzbischof am Donnerstag in einer Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn.
"Würde der Staat - wie gegenwärtig erwogen - außerhalb seines Wächteramtes gegenüber den Kindern berechtigt und verpflichtet, ginge dies zu Lasten der Elternverantwortung. Für die weitere Beratung schlagen wir daher vor, die Veränderungen in einen neuen Artikel 6 Absatz 2 zu fassen", erklärte Koch. So würden die Elternverantwortung und das staatliche Wächteramt "konkretisiert, die bestehende Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat aber nicht verändert".
Koch: Es braucht Geld und Personal
Die Annahme, dass in der Regel Müttern und Vätern das Wohl des Kindes "mehr am Herzen liegt als einer anderen Person oder Institution, hat sich bestätigt, auch wenn es beklagenswerte Ausnahmefälle gibt", betonte Koch. Elternrecht beinhalte auch Elternpflichten. "Werden diese zum Schaden des Kindes vernachlässigt, greift das Wächteramt des Staates."
Unabhängig von einer geplanten Grundgesetzänderung müsse immer wieder überprüft werden, "ob die einfachen gesetzlichen Förder- und Leistungsansprüche zugunsten von Kindern und Jugendlichen sowie die vorhandenen Eingriffsnormen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausreichen", forderte Koch. Zugleich müssten für bestehende und mögliche neue gesetzliche Vorgaben ausreichend Geld und Personal zur Verfügung stehen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will für eine ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz laut einem Referentenentwurf einen Absatz 1a in Artikel 6 einfügen. Darin soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte hat. Lambrecht will damit einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages nachkommen. (KNA)