"Mädchen gehören nicht in die Ehe"
Frage: Herr Harbarth, in Deutschland gibt es die Kinderehe doch kaum. Warum braucht es dann ein Gesetz gegen Kinderehen?
Stephan Harbarth: Es gibt in Deutschland allein 1.500 staatlich registrierte Kinderehen – also Ehen, bei denen ein Ehepartner unter 18 Jahren alt ist. In 400 Fällen davon ist sogar einer der Partner unter 14 Jahren. Das sind dann Ehen, die im Ausland geschlossen wurden und bisher unter der deutschen Rechtsordnung Anerkennung finden. Solche Ehen wollen wir in Deutschland nicht länger als wirksam behandeln. Nach unserer Überzeugung gehören 12- oder 13-jährige Mädchen nicht in die Ehe, sondern in die Schule. Und die Dunkelziffer bei den Kinderehen liegt vermutlich noch wesentlich höher. Insofern ist ein gesetzgeberisches Einschreiten erforderlich.
Frage: Ist ein solches Gesetz vor allem wegen der Flüchtlingsbewegung der vergangenen beiden Jahre akut geworden?
Harbarth: Ja, aber nicht nur. Die meisten Fälle betreffen Syrer. Aber das Phänomen gibt es teilweise auch in Europa, etwa in Rumänien.
Frage: Schießt das Gesetz nicht übers Ziel hinaus, wenn Ehen bei unter 16-Jährigen pauschal für nichtig erklärt werden?
Harbarth: Wir wollen in Deutschland Ehen unter 18 Jahren verbieten, auch die im Ausland geschlossenen. Wir haben da rechtlich zwei Instrumente. In der Altersklasse 16 bis 18 Jahren streben wir eine sogenannte Aufhebungslösung an, bei der Gerichte über die Aufhebung der Ehe im Einzelfall entscheiden. Unter 16 Jahren wollen wir die sogenannte Nichtigkeitslösung. Solche Ehen werden dann ohne gesetzgeberische Entscheidung für ungültig erklärt. Aus unserer Sicht ist das deutlich besser als die bisherige Rechtslage. Es kann nicht sein, dass ein Mädchen viele Dinge wie etwa die Eröffnung eines Bankkontos erst mit der Volljährigkeit eigenständig regeln kann, dass sie aber in der Lage sein soll, die ungleich wichtigere Entscheidung über eine Ehe schon weit vorher zu treffen. Das ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar.
Frage: Auch wenn Kinderehen oder gar Zwangsehen problematisch sind, kann eine Annullierung ohne Prüfung des Einzelfalls aber für einzelne Mädchen ein Nachteil sein – zum Beispiel, wenn sie aus einem Bürgerkriegsland kommen und durch die Ehe unter Schutz standen.
Harbarth: In Deutschland gibt es aber auch bei anderen Rechtsgeschäften keine Einzelfallregelung: Wir binden das Wahlrecht nicht an die Frage, ob jemand sich für Politik interessiert und wie weit er in seiner Entwicklung ist, sondern es ist pauschal ab 18 Jahren möglich. Das machen wir so mit dem Autokauf, dem Führerschein – dort mit modifiziertem Alter – und mit vielen anderen Dingen. Die Eheschließung ist nicht weniger wichtig als diese Fragen und deshalb brauchen wir eine klare Altersgrenze. Unser Ziel ist es, den Mädchen eine eigene Zukunft zu geben und sie Eigenständigkeit zu lehren. Sozialarbeiter sagen uns, dass es oft unmöglich ist, an die Mädchen heranzukommen, solange sie verheiratet sind.
Frage: Aber gerade weil eine Eheschließung viel wichtiger ist als ein Autokauf, wäre eine Einzelfallregelung doch möglicherweise angebracht.
Harbarth: Ich glaube nicht, dass es für einen Richter möglich ist, zuverlässig zu beurteilen, ob ein vielleicht 13 oder 14 Jahre altes Mädchen aus eigenem Antrieb geheiratet hat oder auf elterlichen Druck hin. In Deutschland sind bisher Ehen ab 16 Jahren mit familiengerichtlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Das wollen wir ändern, weil wir von den Familienrichtern hören, dass sie in den meisten Fällen keinen zuverlässigen Einblick bekommen können, auf welcher Basis die Entscheidung beruht. Deswegen sind Einzelfallentscheidungen nicht immer die beste Lösung. Denn auch der Richter wird nur in den wenigsten Fällen die Möglichkeit haben, wirklich hinter die Kulissen der jeweiligen Familienverhältnisse zu schauen, um dann sein Urteil ausschließlich am Kindeswohl auszurichten.
Frage: Kann es nicht auch eine Kollision mit der Religionsfreiheit der Betroffenen geben?
Harbarth: Davon gehe ich nicht aus. Auch die Religionsfreiheit gestattet nicht alles – insbesondere nicht, die Interessen von 12 und 13-jährigen Mädchen auszublenden. Denn die Eheschließungen sind in vielen Fällen nichts anderes als ein Missbrauch der betroffenen Kinder. Das Grundgesetz verlangt, dass wir die Rechte von Kindern schützen und genau das tun wir jetzt.
Frage: Wie geht es mit dem Gesetzentwurf jetzt weiter?
Harbarth: Wir werden den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen in Kürze in den deutschen Bundestag einbringen – vermutlich Ende April oder Anfang Mai. Dann führen wir eine Sachverständigen-Anhörung durch und wir werden noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen beschließen.