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Kirchliche Verbände üben an einigen Stellen Kritik

Mindestlohn ja, aber...

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Politiker diskutieren im Bundestag.
Bonn - Es war eine historische Entscheidung, die der Bundestag am Donnerstag fällte: Die Abgeordneten verabschiedeten ein Gesetz, das einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro einführt – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Doch trotz einer zehn Jahre währenden Debatte ist jetzt schon klar, dass das Thema weiter polarisiert. Schließlich handelt es sich um ein traditionelles Streitthema, sowohl zwischen politischen Parteien als auch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Das zeigt sich auch in der Reaktion kirchlicher Verbände. Sie bewerten die Einführung des Mindestlohns zwar grundsätzlich positiv, üben an dessen konkreter Ausgestaltung jedoch Kritik – und zwar aus unterschiedlichen Gründen.

Die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Regina Stieler-Hinz, erklärte schon am Vorabend der Verabschiedung, die in dem Gesetz beschlossenen Ausnahmen seien ein "Schlag ins Gesicht" von Millionen Arbeitnehmern, die nicht von ihrem Lohn leben könnten. Mit dem Gesetz zementiere die Bundesregierung den Zustand, dass Menschen trotz Arbeit in Armut leben. Arbeitgeber und einige Politiker hätten in den letzten Tagen des Gesetzgebungsprozesses versucht, die Vorlage regelrecht zu "durchlöchern", so die KAB. Pressesprecher Matthias Rabbe rechnet vor, dass die Ausnahmen fast zur Regel würden, wenn davon bis zu drei Millionen Menschen betroffen seien. Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind laut dem neuen Gesetz unter anderem ungelernte Jugendliche bis 18 Jahren. Bei früheren Langzeitarbeitslosen muss in den ersten sechs Monaten im neuen Job kein Mindestlohn bezahlt werden; auch Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, sind ausgenommen.

Ein Grund für Entlassungen ist das nicht.

KAB-Pressesprecher Matthias Rabbe

Als konkretes Beispiel für ihre Kritik nennt die KAB die Ausnahme Zeitungszusteller, die erst ab 2017 Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde haben: Auch sie sollten einen "menschenwürdigen Stundenlohn" erhalten, statt einen Stücklohn, der sie zu "billigen Akkordarbeitern" degradiere. Das sieht der deutsche Caritasverband anders. Präsident Peter Neher hält die Übergangsregelung, die auch für Saisonarbeiter gilt, für sinnvoll: "Unsere Sorge war von Anfang an, dass der gutgemeinte Mindestlohn für bestimmte Arbeitsbereiche zum Nachteil wird und sie dann davon gar nicht betroffen sind oder so betroffen sind, dass Arbeitsplätze wegbrechen", sagte er am Donnerstag gegenüber dem Kölner Domradio.

Skepsis beim Bund Katholischer Unternehmer

Diese Befürchtung wiederum teilt die KAB nicht: "Vielleicht wird es dazu kommen, dass sich Unternehmer fragen müssen, wie sie ihre Gewinne einteilen. Aber ein Grund für Entlassungen ist das nicht", ist sich Sprecher Rabbe sicher. Schließlich hätten die Beispiele anderer europäischer Länder gezeigt, dass ein Mindestlohn nicht zu Entlassungen führe: "Warum sollte das dann ausgerechnet in Deutschland so sein, dem es doch wirtschaftlich am besten geht?", fragt Rabbe.

Eine Hand hält am 23.10.2013 in Kaufbeuren (Bayern) acht Euro und fünfzig Cent. Die SPD fordert in den Koalitionsverhandlungen diesen Betrag als allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohn.
Eine Hand hält am 23.10.2013 in Kaufbeuren (Bayern) acht Euro und fünfzig Cent. Die SPD fordert in den Koalitionsverhandlungen diesen Betrag als allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohn.

Auch Karl-Sebastian Schulte, Mitglied des Vorstands und Leiter des Arbeitskreises Soziale Ordnung beim Bund Katholischer Unternehmer (BKU) betrachtet es als "politischen und gesellschaftlichen Konsens, dass der Mindestlohn eingeführt werden soll". Trotzdem klingt bei ihm Skepsis durch. Es gelte nun, dafür zu sorgen, dass der Mindestlohns keinen Schaden anrichte, erklärt er und wählt ein plastisches Bild: "Es handelt sich hier um die Operation am offenen Herzen der Tarifautonomie. Und der Patient, der eigentlich gesund ist, sollte anschließend nicht kränker sein als vorher".

Mögliche Nachteile für Behinderte

So hält er aus Arbeitgebersicht die beschlossenen Ausnahmen und Übergangsregelungen durchaus für sinnvoll. Und seiner Ansicht nach hätten es durchaus mehr werden können. Schulte, der auch Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ist, befürchtet in den neuen Bundesländern Probleme. Dort soll in Zukunft der gleiche Mindestlohn gezahlt werden wie in den alten Bundesländern – auch wenn die Bezahlung heute teilweise unter Westniveau liegt und die Lücke damit größer wird: "Wenn ich etwa an Bäckereien oder Backshops denke, dann stehen die Betriebe bei höherer finanzieller Belastung möglicherweise schnell vor dem Aus", sagt Schulte.

Die katholischen Arbeitnehmerverbände weisen auch auf mögliche Nachteile für Menschen mit Behinderung hin, die bei ihrer Arbeit auf öffentliche Lohnkostenzuschüsse angewiesen sind. Anfang der Woche machte Caritas-Präsident Neher darauf aufmerksam, dass nicht mehr so viele dieser Menschen ihrer Arbeit nachgehen könnten, falls bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht mehr Geld für ihre Förderung zur Verfügung gestellt würde. Um das zu verhindern, müsse der Staat mehr Geld einplanen. Das fordert auch KAB-Sprecher Rabbe: "Sonst wirkt das für sie ja wie ein zweites Handicap", erklärt er.

Von Gabriele Höfling

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