Munteres Rechenspiel
Die 200 Millionen sind die Kosten, die laut Finanzministerium dem Staat seit 2012 durch Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern aus EU-Staaten für ihre in der Heimat lebenden Kinder entstehen - pro Jahr. Wird dieser Jahresbetrag beliebig oft zusammenaddiert, zum Beispiel bis zum Jahr 2020, ist man bei 1,8 Milliarden Euro. Bis 2030 wären es 3,8 Milliarden Euro - und so weiter und so fort.
Auch für Deutsche gibt es Vergünstigungen
Dass es sich um geltendes Recht handelt, Saisonkräfte grundsätzlich steuerpflichtig sind, bei "normaler" Tätigkeit Sozialbeiträge zahlen und mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland gearbeitet haben müssen, geht da rasch unter. Genauso, dass umgekehrt auch Deutsche im EU-Ausland in den Genuss von für sie günstigen Urteilen kommen. Etwa das des Europäischen Gerichtshofes (EuGH): Danach muss ein Deutscher, der in Luxemburg Anspruch auf Familienleistungen hat, sich das deutsche Elterngeld seiner Frau nicht anrechnen lassen.
Für Europa-Wahlkämpfer wie Andreas Scheuer alles kein Problem: Der CSU-Generalsekretär war am Montag ganz schnell und forderte via "Bild"-Zeitung , Saisonarbeitern aus EU-Ländern das Kindergeld zu streichen. Und ist rasch bei der Debatte um Leistungsmissbrauch und Fehlanreize. Die Bürger hätten kein Verständnis, wenn Kindergeld in "Milliardenhöhe" ins Ausland überwiesen werde.
Alte Zahlen
Die jährlich 200 Millionen Euro sind eine alte Zahl. Sie wurden bereits veröffentlicht, als der EuGH im Juni 2012 entschied, dass uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. Dies müsse aber mit Kindergeldbezügen in der Heimat verrechnet werden. Seither werden die 200 Millionen pro Jahr in der Steuerschätzung berücksichtigt. Zum Vergleich: Das Kindergeld kostet den Staat jährlich 38,5 Milliarden Euro.
Allerdings stockt die Bearbeitung der Anträge. Rund 30.000 liegen laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" auf Eis, weil qualifiziertes Personal für Kontakte mit dem Ausland fehle. Das Finanzministerium hat den Mehraufwand anerkannt und für dieses Jahr 3,3 Millionen Euro für zusätzliche Kräfte an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben auch alle EU-Bürger, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Kinder, für die Kindergeld geleistet wird, müssen selbst nicht in Deutschland leben. Es genügt ein Wohnsitz in einem anderen EU-Staat. In einem Bericht vom Frühjahr verweist die Bundesregierung darauf, dass Kindergeld vielfach die einzige Leistung sei, die nichterwerbstätige EU-Bürger erhalten könnten. Kommunen vermuteten, dass Kindergeld weitere Anreize für eine Zuwanderung nach Deutschland setze.
Mehr Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien
Per Dezember 2013 wurde laut Bundesregierung bei insgesamt rund 14,4 Millionen Kindern deutschlandweit für 24 .736 bulgarische Kinder und für 35.719 rumänische Kinder Kindergeld gezahlt. Davon hätten 958 bulgarische und 3.395 rumänische Kinder außerhalb Deutschlands gelebt. Unter anderem wurde aber auch für 144.058 polnische, für 122.488 italienische oder für 70.790 griechische Kinder Kindergeld gezahlt.
Schärferes Vorgehen gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU ist schon länger Thema. Am 21. Mai will Schwarz-Rot gesetzliche Änderungen auf den Weg bringen. Es geht vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien . Seit Januar gilt für deren Bürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Die Zuwanderung von dort hat zuletzt stark zugenommen.
Der nächste Streit ist programmiert
Das Kabinett zeigt dann - vier Tage vor der Europa-Wahl - den Willen zum Handeln. Und vor dem für Ende Juni erwarteten Abschluss-Bericht zur Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch EU-Bürger. Nach einem Zwischenpapier ist die Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, aus den neueren EU-Staaten deutlich gestiegen.
Zuwanderungen gab es auch aus den Euro-Krisenländern. Der nächste Streit ist programmiert: Bald entscheidet der EuGH, ob Deutschland auch arbeitslosen EU-Ausländern Hartz IV zahlen muss.
Von André Stahl (dpa)