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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss entscheiden

Nach Urteil: Erster Antrag auf tödliches Mittel

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Berlin - Das umstrittene Urteil zum Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel ist gerade eine Woche alt, da liegt ein entsprechender Antrag vor. Jetzt muss das zuständige Bundesinstitut entscheiden.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals ein entsprechender Fall vor. Es gebe einen Antrag auf die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital, sagte ein Sprecher der Behörde dem "Tagesspiegel" (Donnerstag). Es sei noch "keine Festlegung" getroffen worden, wann darüber entschieden werde. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die Behörde nicht.

Würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglichen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am vergangenen Donnerstag ein Recht von schwerstkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod festgestellt. Der Staat dürfe in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (AZ 3 C 19.15).

Experten bewerteten die Entscheidung als juristisches Neuland. Mediziner, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die katholischen Bischöfe übten Kritik: Der Staat dürfe nicht über Leben und Tod entscheiden, erklärten sie. (KNA)

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