Nach Urteil: Erster Antrag auf tödliches Mittel
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals ein entsprechender Fall vor. Es gebe einen Antrag auf die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital, sagte ein Sprecher der Behörde dem "Tagesspiegel" (Donnerstag). Es sei noch "keine Festlegung" getroffen worden, wann darüber entschieden werde. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die Behörde nicht.
Würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglichen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am vergangenen Donnerstag ein Recht von schwerstkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod festgestellt. Der Staat dürfe in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (AZ 3 C 19.15).
Experten bewerteten die Entscheidung als juristisches Neuland. Mediziner, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die katholischen Bischöfe übten Kritik: Der Staat dürfe nicht über Leben und Tod entscheiden, erklärten sie. (KNA)
Björn Odendahl kommentiert im Standpunkt das Gerichtsurteil zum Suizid.