Organspende: Kirchen gegen Widerspruchslösung – Theologe dafür
In der Debatte um eine Neuregelung der Organspende halten die beiden großen Kirchen in Deutschland daran fest, dass mögliche Spender einer Organentnahme ausdrücklich zustimmen müssen. In einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme der Vertreter beider Kirchen bei der Bundesregierung heißt es, aus christlicher Sicht sei die Organspende Ausdruck freiwilliger tätiger Nächstenliebe und menschlicher Solidarität. "Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Entscheidung über die Organentnahme nach dem Tod den höchstpersönlichen Bereich der menschlichen Selbstbestimmung, der Menschenwürde und der Gewissensfreiheit berührt."
Im Bundestag befasst sich am Mittwoch der Gesundheitsausschuss mit einer möglichen Reform der Organspenden. Bislang schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass nur derjenige ein potenzieller Organspender ist, der zuvor einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, können auch die Angehörigen im Sinne des möglichen Spenders entscheiden. Eine überfraktionelle Gruppe von Parlamentariern will dieses Prinzip der Zustimmungsregelung umkehren und eine Widerspruchsregelung einführen. Damit soll die Zahl der Organspender erhöht werden. Die Neuregelung würde bedeuten, dass jeder Bürger ein potenzieller Organspender wäre – außer, er hat ausdrücklich widersprochen. Eine andere Gruppe von Parlamentariern lehnt eine solche Umkehr ab, weil sie dem Prinzip der Selbstbestimmung widerspreche. Sie wollen Verbesserungen an der geltenden Regelung. So soll jeder Bundesbürger zeitnah nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zur Organspendebereitschaft zu äußern und dies zu dokumentieren. Der Spenderwille müsse barrierefrei und niedrigschwellig im Organspenderegister eintragbar sein. Der Zugang zum Register müsse erleichtert werden und auch analog bei Behörden möglich sein, die Ausweise ausstellen.
Die beiden Kirchen begrüßen diesen Vorschlag. "Die Förderung der Organspende ist ein wichtiges und höchst unterstützungswürdiges staatliches und gesellschaftliches Anliegen. Zahlreiche schwerkranke Menschen warten auf ein lebensrettendes Organ", heißt es in der Stellungnahme des Kommissariats der katholischen Bischöfe und des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche. "Der menschliche Körper ist auch nach dem Tod nicht bloß ein verfügbares Objekt medizinischer Nutzung, sondern Ausdruck der Person und ihrer Würde", betonen die Kirchenvertreter. Die Organspende betreffe persönliche Einstellungen zum Tod und religiöse Fragen, beeinflusse den Sterbeprozess und habe Einfluss auf Abschieds- und Bestattungsrituale von An- und Zugehörigen. Die bei einer postmortalen Spende erforderlichen medizinischen Maßnahmen könnten darüber hinaus die Gestaltung des Sterbeprozesses erheblich verändern. Die Kirchen verweisen in der Erklärung auch auf ähnliche Positionen des Zentralrats der Juden und des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Die hohe allgemeine Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung ersetze keine persönliche Einwilligung, heißt es in der Erklärung.
Theologe Schallenberg für Widerspruchslösung
Der Theologe Peter Schallenberg weicht von der Haltung der Kirchen ab. Er halte die Widerspruchslösung für stimmig, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte Schallenberg im Podcast von "Table.Media" am Mittwoch. "Ich halte es nicht für eine Nötigung, dass der Gesetzgeber die Widerspruchslösung einführt, sondern ich halte es für ein Nudging, ein sanftes Schupsen. Das halte ich ethisch für legitim", so Schallenberg. Aus seiner Sicht sei der Unterschied zwischen der bestehenden Zustimmungsregelung und der Widerspruchslösung nicht so groß, wie er oft dargestellt werde, so Schallenberg. Am Ende gehe es beiden Gruppen darum, die Zahl der Spender zu erhöhen. Denkbar sei auch eine Vorstufe, bei der alle Bürger angeschrieben würden. Letztlich gehe es darum, mit Nachdruck den Bürger um Solidarität zu bitten. Natürlich müsse die Freiwilligkeit gewahrt bleiben, da jeder auch einfach "Nein" sagen könne. "Aber man darf voraussetzen vom mündigen Bürger, dass man sich mit dieser Frage beschäftigt", so Schallenberg.