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Karlsruhe stellt Lebenpartnerschaften steuerrechtlich mit Ehe gleich

Steuerliche Gleichstellung

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Ein homosexuelles Paar in seiner Wohnung
Karlsruhe - Die völlige steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren mit Schwulen und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verlangt das Bundesverfassungsgericht. Nach der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung muss der Gesetzgeber das Ehegattensplitting rückwirkend ab 2001 auch bei homosexuellen Paaren anwenden. Die deutsche katholische Kirche kritisierte das Urteil.

Nach dem jetzt gefassten Beschluss des Zweiten Senats ist die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften im Einkommensteuergesetz verstoßen demnach gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es "an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt". Der Beschluss erging mit sechs zu zwei Stimmen.

Die katholische Kirche lehnt eine Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften trotz des neuen Urteils weiterhin ab. Es gehöre zur "Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft", sagte Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz in einer Reaktion.

Nach seiner Auffassung ist eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, da aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft. "Eine unterschiedliche Behandlung von eingetragenen Partnerschaften und der Ehe stellt deshalb keine Form der Diskriminierung dar, sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat", so Zollitsch.

Entscheidung aufgrund von Verfassungsbeschwerden

Die Gerichtsentscheidung geht auf mehrere Verfassungsbeschwerden zurück. Die Beschwerdeführer hatten für 2001 und 2002 die Zusammenveranlagung mit ihren Lebenspartnern beantragt, scheiterten aber bis hin zum Bundesfinanzhof. Der Senat hob die Urteile auf und verwies die Fälle zur erneuten Entscheidung an den Bundesfinanzhof.

Der Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle entschied, die Messlatte für eine Ungleichbehandlung liege umso höher, je größer die Gefahr sei, dass die Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führe. Dies sei bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall. Der ebenfalls im Grundgesetz festgeschriebene besondere Schutz von Ehe und Familie vermöge die Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).

Die Wertentscheidung ist aus Sicht des Senats lediglich dazu geeignet, die Ehe gegenüber Paaren besser zu stellen, "die durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägt sind". Dass der Kinderanteil bei eingetragenen Lebenspartnerschaften weit unter dem von Ehepaaren liegt, genüge zur Begründung für eine Beschränkung des Splittings auf Ehepaare nicht.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte: "Ich finde das Urteil gut und richtig, denn es stellt klar, was auch für immer mehr Menschen in Deutschland selbstverständlich ist." Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernähmen, dann lebten sie konservative Werte. Der Staat habe ein Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu begünstigen.

Brüderle: Wir wollen das Urteil zügig umsetzen

CDU-Vorstandsmitglied Jens Spahn verlangte eine sofortige rechtliche Umsetzung. Er wertete das Urteil gegenüber der "Berliner Zeitung" als "schönes Signal". Spahn gehört zu jenen Unionsabgeordneten, die offen für einen Kurswechsel ihrer Partei in dieser Frage geworben hatten.

Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, sieht in dem Urteil eine Bestätigung der Haltung seiner Partei. "Wir wollen das Urteil zügig umsetzen", so Brüderle. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf der Bundesregierung vor, ihre Familien- und Steuerpolitik basiere "auf dem homophoben, diskriminierenden Weltbild der Merkel-Union". Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sieht im Widerstand der Union ein Zeichen für ihr "vormodernes Gesellschaftsbild". Die Regierungskoalition sei "eine Getriebene des Bundesverfassungsgerichts".

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, nannte den Richterspruch "eine weitere Ohrfeige mit Ansage für das verstaubte Gesellschaftsbild von Merkels Regierung". Sie verlangte eine rasche Umsetzung und verwies auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen. (bod/KNA)

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