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Verbände, Kirchen und Unternehmen machen mobil gegen neue Abgabe

Streitfall Rundfunkbeitrag

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Eine Hand hält eine Rechnung der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für Radio und Fernsehen vor einen Fernseher.
Bonn - Hermann Eicher ist um seinen Job in diesen Tagen nicht zu beneiden. Der Justitiar des Südwestrundfunks (SWR) ist zuständig für die juristischen Fragen rund um den neuen Rundfunkbeitrag. Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Unternehmen, ein Verband, eine Kommune oder die Kirchen gegen die Abgabe mobil machen. Jüngstes Beispiel sind das Erzbistum Köln, die evangelische Diakonie Baden und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.

Sie alle fordern Nachbesserungen im System, das mit dem Slogan "Ein Beitrag für alle" wirbt. Seit Jahresbeginn soll eine monatliche Pauschale von 17,98 Euro pro Wohnung die bisherige Rundfunkgebühr ersetzen. Für Betriebe gelten gestaffelte Gebühren, die sich nach Größe und Mitarbeiterzahl richten. In Nachfolge der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist nun der Beitragsservice für die Erhebung der Abgabe zuständig, mit der die öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender ihr Programm finanzieren.

Umstrittene Kriterien

Stein des Anstoßes sind für viele "Großkunden" die Paragrafen 5 und 6 des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrages". Hier sind die Bestimmungen für den "nicht privaten Bereich" festgelegt. Umstritten sind vor allem die Kriterien, nach denen die Zahl der Betriebsstätten berechnet wird. "Den Versuch, für jeden Kindergarten, jedes Pfarrhaus, jede Bücherei und jeden Jugendraum, ob mit oder ohne Beschäftigte, eine eigene Gebühr zu generieren, weisen wir als gesetzeswidrig zurück", zitierte die "Welt am Sonntag" aus einer Stellungnahme der Verwaltung des Erzbistums Köln.

Dabei geht es, folgt man beispielsweise der Argumentation des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, keineswegs um Peanuts. Man rechne mit Mehrkosten von bis zu vier Millionen Euro, weil für private Anbieter eine Gebührenbefreiung nicht mehr möglich sei. Diese Geld fehle bei der Pflege von alten und kranken Menschen.

Stadt Köln zieht Notbremse

Die Stadt Köln zog angesichts ähnlicher Befürchtungen bereits die Notbremse. Sie zahlt weiter - aber auf der alten GEZ-Grundlage von 2012. Die Drogeriekette Rossmann reichte unterdessen Klage ein. Auf welcher Grundlage der Konzern seine Gebühren bis zu einer Entscheidung entrichtet, ist vorerst offen. Ein Bescheid für den neuen Rundfunkbeitrag liege noch gar nicht vor, so eine Sprecherin.

Klärungsbedarf sieht auch die Deutsche Bischofskonferenz. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte laut Angaben einer Sprecherin in den vergangenen Monaten "intensive Verhandlungen" mit dem Beitragsservice und den Rundfunkanstalten. Dabei hätten die Verantwortlichen "einige positive Veränderungen" erreicht. "Bei der Bewertung von Betriebsstätten konnte hingegen keine Einigung erzielt werden", fasst die Sprecherin zusammen. Ob sich dies zu Lasten der Beitragszahler auswirke, sei "im Einzelfall" zu beurteilen.

Der Teufel steckt im Detail

Probleme gibt es aber auch bei manchen Privatpersonen. Ein Beispiel sind die bundesweit rund 6.000 taubblinden Menschen in Deutschland. Zwar verkündet der Beitragsservice auf seiner Internetseite, dass sich diese Personengruppe "wie bisher" auf Antrag ganz von der Gebühr befreien lassen könne. "Doch der Teufel steckt im Detail", sagt Reiner Delgado, Sozialreferent des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Nach der jetzigen Regelung müssten Taubblinde ein ärztliches Attest vorweisen, erläutert Delgado. Dass damit im Zweifelsfall mehrere Arztbesuche verbunden sind, weil sich viele Mediziner mit dem speziellen Krankheitsbild nicht auskennen, empfinden die Betroffenen als "Sarkasmus". Delgado wirbt deswegen für eine unbürokratische Lösung, nämlich auch eine Bescheinigung des zuständigen Versorgungsamtes anzuerkennen. Vor einigen Tagen hat der Verhandlungsführer des DBSV einen Brief in dieser Sache an Hermann Eicher auf den Weg gebracht. Ein weiterer Vorgang, der auf dem Schreibtisch des SWR-Justitiars landet.

Von Joachim Heinz (KNA)

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