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Björn Odendahl über das Urteil zum Betreuungsgeld

Suggerierte Wahlfreiheit

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Schachfigur
Bonn - Björn Odendahl über das Urteil zum Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt – aus formalen Gründen. Und das hat es zu Recht getan. Denn die Sozialgesetzgebung liegt in Deutschland in der Hand der Länder und nicht des Bundes. Deshalb ist dieses Urteil auch kein "Angriff auf die Familie", wie einige propagieren, sondern einer auf all die Politiker, die vor dem Einbringen des Gesetzesentwurfs die Rechtslage nicht gründlich genug geprüft haben. Hätten die Richter das Betreuungsgeld durchgewunken, so begründen sie selbst, wäre das für den Staat die "vollständige Freistellung von verfassungsrechtlicher Kontrolle". Und wollen wir das wirklich?

Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeutet aber nicht, dass das Betreuungsgeld nun direkt ad acta gelegt wird. Theoretisch ist es möglich, die Leistungen stattdessen auf Landesebene einzuführen. Die CSU hat deshalb bereits angekündigt, Gelder vom Bund für dieses Vorhaben zu fordern. Ob das allerdings eine gute Idee ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn das Betreuungsgeld ist keine wirkliche Wertschätzung für Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen. Sie bedeutet auch keine wirkliche "Wahlfreiheit", sondern suggeriert sie nur. Geringverdiener oder Arbeitslose stehen nicht vor der freien Wahl, weil sie auf jeden Cent angewiesen sind. Eltern mit sehr hohem Einkommen, die sich eigentlich als einzige eine längere Auszeit vom Job erlauben können, entlocken die 150 Euro dagegen nur ein müdes Lächeln.

Für alle anderen ist das Betreuungsgeld nicht mehr als eine geringe Aufwandsentschädigung, die die vielen gesellschaftlichen Nachteile nicht aufwiegen kann: Noch immer sind Familie und Beruf nur schwer zu vereinbaren. Statt sich für mehr Flexibilität am Arbeitsplatz einzusetzen, will die Politik lieber 24-Stunden-Kitas fördern. Trotz des Booms auf dem Arbeitsmarkt und der Haushaltsüberschüsse sind es gerade die Familien in der Mittelschicht, die am wenigsten steuerlich entlastet werden. Solange sich das nicht ändert, sind es nicht die Karlsruher Richter, sondern die deutschen Politiker, denen man einen "Angriff auf die Familie" vorwerfen kann.

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