Tanzverbot an Feiertagen wird in Bremen Gesetz
Bremen will seine bisherigen Übergangsbestimmungen zu den sogenannten stillen Feiertagen im Bremischen Sonn- und Feiertagsrecht verankern. Danach dürfen am Karfreitag zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie am Volkstrauertag und am Totensonntag zwischen 6.00 Uhr und 17.00 Uhr keine kommerziellen und ruhestörenden Vergnügungsveranstaltungen stattfinden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) stimmte der Bremer Senat am Dienstag zu.
Die Regelung war 2013 als Übergangslösung eingerichtet worden. Eine ehemals angedachte Abschaffung des gesamten Tanzverbots ab 2018 ist damit vom Tisch. Besonders dagegen hatten immer wieder die Kirchen protestiert und gesetzlichen Schutz und Rücksichtnahme auf die Gefühle und das Leid von Menschen gefordert. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung der Bürgerschaft, dem Parlament der Freien Hansestadt Bremen.
Mäurer sprach von einer "sehr moderaten Regelung, die sich bewährt hat". Sie nehme Rücksicht auf religiöse Gefühle eines großen Teils der christlichen Gesellschaft. Gleichzeitig schränke sie die nichtchristliche Bevölkerung "nicht sonderlich ein". Die Regelung gelte nicht nur für öffentliche Tanzveranstaltungen, sondern auch für Sport- und Musikveranstaltungen, so der Senator. (KNA)