Teil der Vielfalt
Für die Grünen stehen die Privilegien der Kirchen zur Disposition, die Sozialdemokraten legen vor allem Wert auf eine Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Die FDP verlangt mehr Achtung für Atheisten. Die Linken wollen das komplette System der Kooperation von Kirche und Staat samt Kirchensteuer und Militärseelsorge schleifen. CDU/CSU wiederum sind die Einzigen, welche die geltenden Regelungen umfänglich bestätigen.
Die Union bekundet in ihrem Regierungsprogramm ihre Wertschätzung für die "persönlichen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen vieler Menschen". Sie zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin eine wichtige Rolle im Gemeinwesen spielen sollten. Doch genau diese Verknüpfung ist in den Wahlprogrammen der anderen Parteien nicht mehr so deutlich zu sehen - oder hat sich sogar gelöst. Der individuelle Glaube wird getrennt betrachtet von seiner institutionellen Ausformung.
Institution Kirche spielt bei den Grünen keine Rolle
Bei der SPD wird das in den Kirchen geleistete Ehrenamt geschätzt, insofern seien sie auch "wichtige Partner". Für die Grünen ist die Religionsfreiheit Teil eines Menschenrechts-Katalogs, der jeden individuell vor Diskriminierung schützt. Doch die Institution Kirche verschwindet in dieser Betrachtungsweise. Im Stichwortregister des Grünen-Programms heißt es unter "K" dann: "Kirchen, siehe Religion".
Die Grünen wollen den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, der bislang vor allem den Kirchen zukam, künftig auch möglichst vielen anderen zukommen lassen. Kritisch hinterfragen sie auch die Vergabepraxis bei sozialen Dienstleistungen an kirchliche Träger. Ziel der Grünen ist eine "vielfältige Gesellschaft", so heißt es in dem Wahlprogramm. Die Kirchen tauchen da immer wieder auf, aber nur in Aufzählungen, als Teil von Vielfalt. Dass die Kirchen mit 50 Millionen Mitgliedern noch rund zwei Drittel der Gesellschaft bindet, findet dabei keine Erwähnung.
Konkret fordern SPD, Grüne und Linke eine Abschaffung kirchlicher Privilegien im Arbeitsrecht. Kirchlichen Mitarbeitern soll das Streikrecht zukommen und sie sollen auch frei Tarifverträge verhandeln können. Dies würde nach bisheriger Vorstellung dem "Dritten Weg" entgegen laufen, der bislang noch immerhin rund eine Million Arbeitnehmer betrifft.
Kirchliches Arbeitsrecht passe nicht in demokratische Gesellschaft
Die Grünen schreiben, die "Loyalitätsanforderungen" im kirchlichen Arbeitsrecht, die sich auf die private Lebensführung der Mitarbeiter beziehen, "passen nicht in eine demokratische Gesellschaft". Gemeint ist, dass bislang etwa einem Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus gekündigt werden kann, wenn er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Das wollen Grüne, SPD und Linke ändern. Die Grünen wollen zudem das Auslaufen der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen. Über diese von der Verfassung geforderte Veränderung solle allerdings "mit den Religionsgemeinschaften verhandelt" werden, heißt es. Ähnliches sehen auch die Linken vor. Die Kirchen selbst allerdings stehen dem gar nicht im Weg.
Eine überraschende Leerstelle findet sich bei einigen Parteien beim Thema Religionsunterricht. Bei Grünen und SPD fehlt eine Festlegung. Die Linke lehnt den von den Kirchen verantworteten Unterricht ab. Die FDP bekennt sich indirekt dazu, in dem sie einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht fordert. Der Union ist das Thema ein Absatz wert, in dem sie sich zum konfessionellen Religionsunterricht bekennt. "Andere Unterrichtsinhalte wie Philosophie oder Ethik sind kein Ersatz für den Religionsunterricht und erfüllen schwerlich den Auftrag unseres Grundgesetzes", heißt es im "Regierungsprogramm" von CDU/CSU.
Von Volker Resing (KNA)