Und sie existieren doch
"Wir haben geweint und waren erleichtert zugleich", sagt Barbara Martin am Freitag vor Journalisten. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte das Ehepaar eingeladen, um ihnen persönlich die Personenurkunde zu überreichen. "Wir sind jetzt auch offiziell eine Familie. Das war uns sehr wichtig", erklärt Martin den Journalisten.
Bereits der Petitionsausschuss hatte sich in seltener Einmütigkeit mit der Bitte des Ehepaars befasst und sie mit dem höchsten Votum weitergeleitet. Die Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang nahm sich des Anliegens an und warb bei den Kollegen für die Sternenkinder.
Schwierige Frage des Personenstandsrechts
Eine einfache Lösung war mit der Bundesregierung allerdings zunächst nicht zu machen. Zuständig ist das Bundesinnenministerium, es geht um das Personenstandsrecht. Dieses sieht vor, dass Fehlgeburten, also Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet werden. Dies bedeutet für die betroffenen Eltern, dass diese Kinder rechtlich nicht existiert haben und auch nicht regulär bestattet werden können. Die "Fehlgeburten" müssen lediglich "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend" entsorgt werden.
Hintergrund der Regelung ist eine internationale Vorgabe der Weltgesundheitsorganisation. Die Zahl der Totgeburten gilt als Index für den Wohlstand einer Gesellschaft. Durch Abschaffung der 500-Gramm-Grenze wäre statistisch nicht mehr zwischen Totgeburt und Fehlgeburt zu unterscheiden.
"Eltern haben Schreckliches durchgemacht"
Im Gesetz ist aber nach Schröders Worten keine Gewichtsuntergrenze festgeschrieben. Damit könne jedes Elternpaar selbst entscheiden, ob das Kind in das Personenregister eingetragen werden soll. "Es besteht die Möglichkeit, aber natürlich keine Pflicht", betonte die Familienministerin.
So haben Eltern nun die Möglichkeit, per Antrag ihre "Sternenkinder" beim Standesamt anzuzeigen. "Diese auf den ersten Blick technische Änderung hat für die Betroffenen eine enorme Bedeutung", so Schröder. Sie hätten "Schreckliches durchgemacht und haben anschließend durch die Regelung noch einmal Schreckliches erfahren." Gerade deshalb sei es auch wichtig, dass die Ausstellung einer Urkunde rückwirkend möglich sei.
Respektvoller Umgang mit toten Embryos
Nach Auffassung Vogelsangs wird sich durch diese Änderung im Gesetz ebenso die Praxis in den Krankenhäusern ändern. Dort muss der Wunsch der Eltern berücksichtigt werden, wenn sie ihre Kinder beim Standesamt melden wollen. Dann kann es auch eine Geburts- und Sterbeurkunde geben - und eine Bestattung.
Für die katholische Kirche sind vor allem der "respektvolle Umgang mit dem toten Embryo" und die Bedürfnisse der Eltern wesentlich. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, mahnte im Interview mit katholisch.de: "Man kann das Menschsein und seine Würde nicht an einer Grammzahl festmachen und auch nicht auf einen Termin reduzieren". Für ihn geht es vor allem um die menschliche und pastorale Zuwendung. Seelsorge und medizinisches Handeln dürften niemals von Grammangaben abhängen, so Losinger.
Von Christoph Scholz und Benedikt Angermeier (KNA)