Verbesserung erwünscht
Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, dass Schwangere ihr Kind anonym entbinden können. Dem Kind soll aber zugleich ermöglicht werden, seine Herkunft ab dem 16. Lebensjahr einzusehen. Eine Herkunftsurkunde wird dazu in einem nur dem Kind zugänglichen Umschlag aufbewahrt. Bislang befinden sich die Angebote zur anonymen Geburt und die Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone. Das Gesetz soll laut Entwurf im Mai des kommenden Jahres in Kraft treten. Dort ist auch festgelegt, dass die Auswirkungen auf die bestehenden Angebote regelmäßig überprüft werden sollen. Dazu gehört auch, die Standards der Babyklappen regelmäßig zu bewerten.
Ein guter Kompromiss
DCV und SkF begrüßten den Entwurf zur vertraulichen Geburt als einen guten Kompromiss. Er berücksichtige angemessen die Rechte der Frau und die des Kindes. Zudem schaffe er die seit langem dringend notwendige Rechtssicherheit. Es müsse aber Nachbesserungen geben, etwa bei der psychosozialen Beratung der Frauen.
Der Hebammenverband betonte, der Entwurf werde der Komplexität des Problems und seinem selbstgesteckten Ziel nicht gerecht. Im Deutschlandradio Kultur sagte Verbands-Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke, es werde nur eine kleine Gruppe von Frauen erreicht. Das liege daran, dass Frauen laut dem Gesetzentwurf nach einer vertraulichen Geburt bereit sein müssten, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Das aber sei eine faktische Entmündigung der Frauen.
Verpasste Chancen
Es stelle sich die Frage, mit welchem Recht der Gesetzgeber davon ausgehe, dass eine Frau nach einer vertraulichen Geburt nicht willens oder in der Lage sei, ihr Kind groß zu ziehen, so Jeschke. Der Entwurf nutze damit nicht die Chance, vielen Frauen in Not Hilfe zukommen zu lassen. Als Beispiel nannte Jeschke Frauen, die illegal in Deutschland leben. Diese trauten sich aus Angst vor einer Abschiebung nicht, in Krankenhäuser zu gehen. Deswegen suchten sie stattdessen Hebammen auf, um ihre Kinder anonym zu gebären.