Wegen Gotteslästerung verurteilt
Die Richterin am Amtsgericht sah dies nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch. Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der christlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15). "Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert.
Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil so nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen. Der WDR hatte zuerst berichtet. (dpa)