Wunschzettel-Aktion am Rother Christkindlesmarkt gerettet
Diese Nachricht dürfte die Kinder in der mittelfränkischen Stadt Roth freuen: Sie können ihren Wunschzettel für Weihachten nun doch wie gewohnt an den Weihnachtsbaum am dortigen Christkindlesmarkt hängen. Eigentlich hatte die Kommune die jahrelange Tradition in diesem Jahr aus datenschutzrechtlichen Gründen aussetzen wollen. Zu hoch waren aus ihrer Sicht die Anforderungen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Doch wie die Stadt Roth und der Radiosender Antenne Bayern mitteilten ist die Aktion nun gerettet – und das sozusagen in letzter Minute, denn der Markt wird schon heute am späten Nachmittag eröffnet.
Datenschutzkonformer Wunschzettel
Der Radiosender half beim Erhalt der Aktion entscheiden mit. Er entwarf einen neuen datenschutzkonformen Wunschzettel. Darauf ist unter anderem ein Feld für die Unterschrift der Eltern vorgesehen, die damit der Aktion zustimmen und auch einwilligen, dass die Daten ihrer Kinder an Sponsoren weitergegeben werden. Denn Teil der Wunschzettel-Aktion ist es auch, die Anliegen der Kinder an sogenannte "Wunscherfüller" weiterzuleiten. Der neue Wunschzettel kann jetzt auf den Internetseiten der Stadt und des Senders heruntergeladen werden.
Die DSGVO trat Ende Mai dieses Jahres in Kraft. Danach müssen Eltern ausdrücklich einwilligen, dass die Daten ihrer Kinder weitergegeben werden dürfen. Diesen bürokratischen Aufwand sowie die Gefahr, bei einem nicht ausreichenden Schutz der Daten mit Bußgeldern oder Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden, hatte die Stadt Roth zunächst nicht auf sich nehmen wollen. Nach Angaben der Zeitung "Die Welt" machen jedes Jahr bis zu 4.000 Kinder bei der Aktion mit. (gho)
Die Stadtverwaltung in Roth hat eine beliebte Wunschzettel-Tradition auf dem Weihnachtsmarkt in der fränkischen Gemeinde wegen Bedenken beim Datenschutz abgeschafft. Jetzt ist die Enttäuschung vor allem bei den Kindern in Roth groß.