Bis zu 600.000 Euro Schmerzensgeld in Kölner Missbrauchsfall
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Missbrauchsbetroffenen im Verfahren gegen das Erzbistum Köln ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe in Aussicht gestellt. Der zuständige Senat hält nach vorläufiger Einschätzung eine Summe zwischen 500.000 und 600.000 Euro für angemessen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Bislang lag die höchste von einem deutschen Gericht in einem vergleichbaren kirchlichen Missbrauchsfall zugesprochene Summe bei 300.000 Euro. Die Klägerin Melanie F. verlangt vom Erzbistum Köln 830.000 Euro Schmerzensgeld. Sie war als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden, der sie später als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Das Landgericht Köln hatte ihre Klage im Juli 2025 abgewiesen.
Gericht hält Erzbistum für haftbar
Der Senat des Oberlandesgerichts kündigte nun nach Angaben der Sprecherin an, das Urteil nach seiner vorläufigen Einschätzung korrigieren zu wollen. Anders als das Landgericht hält er eine Haftung des Erzbistums für möglich. Die Vorinstanz hatte argumentiert, der Priester habe bei den Taten als Pflegevater und Privatmann und nicht in Ausübung seines geistlichen Amtes gehandelt.
Das sieht der Senat anders. Erste Taten hätten sich bereits ereignet, bevor der Priester auch Pflegevater des Mädchens geworden sei. Zudem habe das Priesteramt als "Deckmantel" dienen können. Der Senat habe darauf verwiesen, dass einem alleinstehenden Mann Mitte der 1980er-Jahre wohl kaum ein Pflegekind anvertraut worden wäre, wenn dieser nicht Priester gewesen wäre. Bei dem Fall handele es sich nach Einschätzung des Senats um einen besonders schwerwiegenden Fall. Die Klägerin hat bereits 360.000 Euro als freiwillige kirchliche Anerkennungsleistung erhalten. Diese Zahlung würde nach Angaben der Gerichtssprecherin auf ein mögliches Schmerzensgeld angerechnet.
Der Betroffenenverein "Eckiger Tisch" begrüßte die vorläufige Einschätzung des Gerichts als wegweisend. Geschäftsführer Matthias Katsch erklärte, das Oberlandesgericht habe damit Rechtsgeschichte geschrieben. Die rechtliche Bewertung könne zahlreichen anderen Betroffenen Argumente für eigene Klagen liefern. Auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen müsse sich nach Ansicht des Vereins künftig auf diese Bewertung stützen.
Urteil für Ende November erwartet
Eine endgültige Entscheidung hat das Gericht jedoch noch nicht getroffen. Ein Verkündungstermin wurde für den 26. November angesetzt. Dann wird voraussichtlich ein Urteil erwartet. Bislang gilt ein Richterspruch des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2023 als Rekord in einem solchen Verfahren. Damals wurden einem früheren Messdiener und Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.