Bischof Bätzing: OLG bestätigt Urteil gegen Initiator von Hetzkampagne
Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat erneut im Fall einer Kampagne eines Abtreibungsgegners gegen ihn Recht bekommen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, bestätigte es ein Urteil des Landgerichts aus dem Februar 2019. Der Beklagte darf damit auch weiterhin einige beleidigende Äußerungen über Bischof Bätzing nicht verbreiten. Sonst drohen ihm wie bisher bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Gefängnisstrafe.
Das Bistum zeigte sich gegenüber katholisch.de erfreut über das Urteil. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und muss geschützt werden. Wenn jedoch bewusst Unwahrheiten über einen Menschen publiziert werden und verbreitet werden, wird dieses Gut missbraucht", erklärte Bisumssprecher Stephan Schnelle.
Bischof Bätzing hatte sich gegen Behauptungen gewehrt, die ihn in die Nähe einer angeblichen "Abtreibungsindustrie" rückten. Der Beklagte Karl N. hatte Bätzing auf seiner Webseite denunziert. Bei der Vollversammlung der Bischofskonferenz im Frühjahr 2018 hatte er einen Kleinlaster mit einem Plakat vor dem Versammlungsort geparkt, das ein großflächiges Porträt des Bischofs zeigt. In einer Sprechblase wurden dem Bischof ein Gebet zum "Verschwinden" von "Kinderleichen" aus "Deutschlands größter Abtreibungsklinik" in den Mund gelegt.
Bistum unterstützt würdevolle Bestattung für Überreste toter Kinder
Dem Streit zugrunde lag unter anderem die Beteiligung des Bistums Limburg an Beerdigungen auf einem Wiesbadener Friedhof. Dort setzt der Verein "Sternengarten" Kinder aus Tod- und Fehlgeburten bei. Außerdem werden Embryonen und Feten aus Abtreibungen bestattet. Das Bistum beteiligt sich an den religionsübergreifenden Trauerfeiern. Vor Gericht hatte Bätzing betont, dass sich das Bistum an den Beerdigungen beteilige, um den Kindern "wenigstens eine würdevolle Bestattung" zu ermöglichen. Auch die Erwähnung einer Beratungsstelle des Diakonischen Werks in einer Broschüre eines Bezirks des Bistums könne nicht als "Abtreibungstipp" bewertet werden, obwohl die evangelische Beratungsstelle die Scheine ausstelle, die für straffreie Abtreibungen benötigt werden.
Laut Oberlandesgericht sei zwar die Kritik des Klägers grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nicht zulässig seien jedoch die falschen Tatsachenbehauptungen und Schmähungen gegen den Bischof. Auch die Verwendung seines Porträtfotos sei nicht zulässig gewesen, urteilt das OLG: "Die vorzunehmende Abwägung zwischen der Kunstfreiheit des Beklagten (Satire) und dem Persönlichkeitsrecht des Klägers fällt angesichts der Unwahrheit der mit dem Foto verbundenen Äußerungen zu Gunsten des Klägers aus", heißt es in dem Urteil. Gegen das Urteil des OLG kann nun nur noch durch eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof doch noch Revision eingelegt werden, ansonsten ist dieser Rechtsstreit mit einem Erfolg für Bischof Bätzing beendet. (fxn)
30.1., 18 Uhr: Ergänzt um Statement des Bistums.