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Oberhirte wiederholt Entschuldigung vor 300 Gemeindemitgliedern

Bischof Genn: Missbrauchstäter "hat vor mir 2010 die Tat bekannt"

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Wadersloh - Münsters Bischof Felix Genn zeigt sich bestürzt über neue Äußerungen eines Priesters, dass er zu Unrecht wegen Missbrauchs verurteilt werde. "Er hat vor mir 2010 die Tat bekannt", stellt Genn klar. Inzwischen gibt es weitere Vorwürfe gegen den Mann.

Münsters Bischof Felix Genn hat seine Bitte um Entschuldigung für den Umgang in einem Missbrauchsfall vor der betroffenen Gemeinde in Wadersloh wiederholt. Es sei ein großer Fehler gewesen, nicht sofort die Gremien der Pfarrei und die Gemeinde informiert zu haben, sagte er am Dienstagabend in der Wadersloher Pfarrkirche vor rund 300 Menschen. Die große Wut, Trauer und Bestürzung der Gemeindemitglieder habe er sehr wohl wahrgenommen. "Das zeigt mir, wie sehr Sie leiden", sagte Genn. Er sei bestürzt über neue Äußerungen des Priesters, worin dieser angebe, zu Unrecht verurteilt zu werden. "Er hat vor mir 2010 die Tat bekannt", stellte Genn klar. Mit Wirkung von Dienstag habe er ein neues Dekret erlassen, das dem Mann jegliche Auftritte in der Öffentlichkeit untersagt.

Weiter forderte Genn ein Disziplinarrecht für Kleriker. Bei der kirchenrechtlichen Verurteilung von Priestern, die einen Missbrauch eingestehen, hätten Bischöfe derzeit nicht viel Spielraum für entsprechende Dekrete, sagte der Bischof. Er hoffe, dass die Deutsche Bischofskonferenz bereits im kommenden Jahr zu einer entsprechenden Einigung komme.

Konkret geht es im Fall Wadersloh um einen Geistlichen, der in den 1980er Jahren als Kaplan in Kevelaer über einen längeren Zeitraum ein Mädchen in der Beichte sexuell missbraucht haben soll. Die Betroffene setzte das Bistum 2010 darüber in Kenntnis, verlangte aber, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht und die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werde. Der Geistliche wechselte später nach Wadersloh-Bad Waldliesborn, wo er 2010 als Pfarrer emeritiert wurde. Vor rund drei Jahren meldete sich die Frau erneut beim Bistum, weil der Geistliche sich nicht an die Auflage hielt, nur "Gottesdienste ohne große Öffentlichkeit" zu feiern. Laut Bistum hat der Geistliche seine Schuld auch in einem Brief an die Frau eingestanden.

Genn hatte diesbezüglich bereits in der vergangenen Woche im Gespräch mit Mitgliedern des Pfarreirats, des Kirchenvorstand und des Seelsorgeteams von Wadersloh Fehler der Bistumsleitung eingestanden. Er habe dem Geistlichen nicht deutlich genug Seelsorgetätigkeiten untersagt. Auch hätten der Pfarrer und die Gremien der Pfarrei über die Hintergründe informiert werden müssen. Genn kündigte bei dem Gespräch das Dekret zum Umgang mit dem beschuldigten Priester an. Zudem werde es für die Pfarrei eine seelsorgliche Begleitung durch speziell geschulte Mitarbeiter des Bistums geben. Genn betonte, dass es mit ihm keine Vertuschung von Fällen sexuellen Missbrauchs gebe: "Es wird alles aufgedeckt. Dabei passieren sicherlich auch wieder Fehler, aus denen wir dann immer wieder neu lernen müssen." Zuvor hatte der Bischof bereits in in einem Offenen Brief an die Gläubigen seines Bistums Fehler im Umgang mit diesem und einem weiteren Missbrauchsfall eingestanden und sich bei Betroffenen entschuldigt.

Weitere Vorwürfe gegen den Priester

Trotz der Forderung der Betroffenen, Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit nicht zu informieren, hätte eine Form der Information an die Gemeinde gefunden werden müssen, die sowohl den Schutz des Opfers als auch die Rechte des Priesters wahre. Auch das würde heute anders gehandhabt. "Auch aus diesem Fehler müssen wir lernen", betonte Genn in Wadersloh.

Inzwischen warf eine weitere Frau dem Geistlichen vor, sie in den 1980er Jahren als Mädchen missbraucht zu haben. Nach Angaben der Diözese gibt es zudem ein drittes Opfer des Priesters. Hierbei handele es sich aber nicht um sexuellen Missbrauch, sondern "um eine besonders verwerfliche Form des geistlichen Missbrauchs". (tmg/KNA)

4.12, 11:45 Uhr: Ergänzt um Absatz 2.

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