Bistum Würzburg erlaubt wieder öffentliche Eucharistiefeiern
Im Bistum Würzburg dürfen ab 21. Mai, dem Hochfest Christi Himmelfahrt, unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder öffentliche Eucharistiefeiern stattfinden. "Ich bitte darum, diese Öffnung behutsam vorzunehmen und die Anordnungen für die Feier der Eucharistie sorgfältig zu beachten", schreibt Bischof Franz Jung im Begleitbrief zu seinem am Freitag veröffentlichten Dekret. Wo es naheliege, könnten neben der Feier der Eucharistie auch die anderen Gottesdienstformen wie Eucharistische Anbetung, Andachten, Tagzeitenliturgien und Wort-Gottes-Feiern weiter gepflegt werden. Es liege nun im Ermessen der Verantwortlichen vor Ort, angemessen mit dieser Situation umzugehen und das umzusetzen, was jetzt möglich und sinnvoll erscheine, so Jung. "Da es an keinem Ort zu Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen kam, bin ich zuversichtlich, dass wir auch den nächsten Schritt verantwortungsvoll gehen können."
Auch Tauffeiern von Kindern sind den Angaben zufolge ab Donnerstag unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt. Erwachsenentaufen müssten dagegen weiterhin verschoben werden. Beisetzungen dürften entsprechend den staatlichen Vorgaben vom 13. Mai mit bis zu 50 Personen – zusätzlich zu den Bestattern und dem liturgischen Dienst – stattfinden, hieß es. Dabei seien die Sicherheitsmaßnahmen zu Gottesdiensten im Freien einzuhalten. Wallfahrten und Prozessionen sind bis auf Weiteres verboten. Auch die Fronleichnamsprozessionen im Bistum Würzburg entfallen.
Bisheriges Angebot an Gottesdiensten "relativ überschaubar"
In einer ersten Phase waren im Bistum Würzburg ab dem 4. Mai zunächst nur öffentliche Gottesdienste ohne Kommunionspendung wieder erlaubt. Die Rückmeldungen aus den Dekanaten zu den nicht-eucharistischen Gottesdiensten hätten ein sehr vielgestaltiges Bild ergeben, schreibt Jung. Aufgrund des enormen organisatorischen Aufwands und der begrenzten Ressourcen sei das Angebot an Gottesdiensten "relativ überschaubar" gewesen. Einige Gemeinden hätten sich sogar dazu entschieden, bislang noch keine öffentlichen Gottesdienste zu feiern. Ausdrücklich dankt der Bischof allen, die sich mit dieser Beschränkung schwergetan, sie aber "loyal mitgetragen" hätten. "Nach Auswertung der Rückmeldungen werden nun ab dem Hochfest Christi Himmelfahrt öffentliche Eucharistiefeiern wieder gestattet."
Alle sonstigen öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen im Bistum Würzburg sowie alle Treffen, Gruppenstunden und Ähnliches von kirchlichen Vereinigungen in geschlossenen Räumen seien weiterhin untersagt, hieß es. Veranstaltungen im Freien seien unter den im aktuell geltenden staatlichen Recht genannten Einschränkungen erlaubt. Im Zweifelsfall sei eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt einzuholen. Gremiensitzungen könnten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erledigung der laufenden Geschäfte erforderlich seien.
Damit finden bald in fast allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern wieder öffentliche Gottesdienste statt. Die Diözese Hildesheim hat die Feier ab dem 16. Mai wieder erlaubt. Nur im Bistum Magdeburg finden nach jetzigem Stand bis einschließlich 24. Mai keine öffentlichen Gottesdienste statt. (tmg)