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Eichstätter Generalvikar Isidor Vollnhals über das neue kirchliche Arbeitsrecht

Eindeutigkeit und Praktikabilität fehlen

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Dompropst Isidor Vollnhals im Porträt
Bonn - Trotz der geplanten Einführung seien die Bedenken gegen das neue kirchliche Arbeitsrecht nicht ausgeräumt, sagt der Eichstätter Generalvikar Isidor Vollnhals. Aus seiner Sicht sollten in Zukunft stärker die Institutionen als Personen im Fokus stehen.

"Rein praktische Überlegungen um der Einheit willen" hätten den Ausschlag gegeben für die Entscheidung, die liberalisierten Regelungen ab 1. Januar 2016 einzuführen. Die Sorgen wegen "mangelnder Eindeutigkeit, Unklarheit und damit auch fehlender Praktikabilität" blieben weiterhin bestehen.

Lockerung der Loyalitsobliegenheiten

Die anderen 24 Bistümer hatten das neue Arbeitsrecht schon zum 1. August in Kraft gesetzt. Es war von der Bischofskonferenz im Frühjahr per Mehrheitsbeschluss auf den Weg gebracht worden und beinhaltet unter anderem die Lockerung der sogenannten Loyalitsobliegenheiten der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Das Leben in einer zweiten Ehe oder in einer homosexuellen eingetragenen Partnerschaft soll nun nur noch in Einzelfällen zu Kündigungen führen.

Die Bischöfe Hanke (Eichstätt), Oster (Passau), und Voderholzer (Regensburg) hatten damals gegen die Neuerung gestimmt. Nach ihrer Ansicht sind die neuen Formulierungen zu schwammig formuliert und daher rechtlich unklar. Außerdem monieren die drei Oberhirten, mit dem neuen Regelwerk werde die fortschreitende Säkularisierung in den kirchlichen Einrichtungen eher gefördert als gehemmt.

Linktipp: Kirchliches Arbeitsrecht bald bundesweit gültig

Ab 2016 wird das neue Arbeitsrecht der Kirche für all ihre Mitarbeiter bundesweit gelten. Denn am Dienstag stimmten auch die drei letzten Bistümer, Eichstätt, Passau und Regensburg, den Reformen zu - auch wenn ihre Bedenken bleiben.

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Doch eine Lösung des Streits unter den Oberhirten könnte in Sicht sein: Generalvikar Vollnhals betonte gegenüber katholisch.de, die drei bayerischen Bistümer wollten sich künftig bei der Bischofskonferenz für eine "institutionenorientierte Neuregelung" einsetzen. Danach könnte sich das kirchliche Arbeitsrecht stärker an einzelnen Institutionen als an Personen orientieren.

"Die Institutionen in den Blick nehmen"

Es müsse sichergestellt werden, dass das besondere Profil einer kirchlichen Einrichtung als solche wahrnehmbar sei. "Damit tritt viel stärker als bisher die Institution als Ganzes in Blick und erst in zweiter Linie dann die Frage, was trägt der einzelne Mitarbeiter dazu bei und wie", erläutert Vollnhals.

Gleichwohl ist er sich darüber im Klaren, das arbeitsrechtliche Regelungen nur einen begrenzten Einfluss auf Glauben und Kirchlichkeit der Mitarbeiter haben können: "Das Arbeitsrecht kann nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sicherstellen, aber nicht ein positiv sich ständig weiterentwickelndes Leben in und mit der Kirche", sagte er. (gho/kim)

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