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Kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland wird auf Diskriminierung untersucht

EU prüft Kirchenmitgliedschaft als Job-Voraussetzung

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Erfurt - Die nach deutschem Recht mögliche Beschränkung kirchlicher Stellen auf christliche Bewerber kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Es soll geprüft werden, ob die Regelung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit EU-Richtlinien vereinbar ist.

Anlass ist ein Rechtsstreit um eine 2012 ausgeschriebene Referentenstelle in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche (EKD). Dafür hatte sich eine konfessionslose Bewerberin gemeldet, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Dagegen klagte sie bis zum BAG. Die Frau ist der Auffassung, sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht erhalten. Sie strebt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro an.

Die Vorinstanzen haben unterschiedlich entschieden. Das Arbeitsgericht gab der Klage teilweise statt, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies sie ab. Nach einer EKD-Richtlinie setzt die berufliche Mitarbeit in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie grundsätzlich die evangelische Konfession voraus. (jml/KNA/dpa)

Linktipp: Bischöfe weisen Appell von Maas zum Arbeitsrecht zurück

Über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche gibt es neue Diskussionen. Anlass ist ein Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas, dieses Arbeitsrecht umfassender als bisher zu liberalisieren. Die Bischofskonferenz reagierte zurückhaltend.

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