Falscher Pfarrer ruft Seniorin an - Bistum warnt
In Bächingen im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau hat sich ein Mann am Telefon fälschlicherweise als Pfarrer ausgegeben. Der Unbekannte rief am Neujahrsabend nach Polizeiangaben eine ältere Dame an und fragte sie über ihre Lebensumstände und Familienmitglieder aus. Zu etwaigen Wertgegenständen habe er sich nicht erkundigt, fügten die Beamten hinzu. Dass ein Betrüger in der Leitung gewesen sei, sei klar geworden, nachdem die Frau ihrem Sohn von dem Gespräch erzählt habe. Dieser habe beim echten Pfarrer nachgehakt, weil ihm das Ganze seltsam vorgekommen sei.
Dass sich jemand als Pfarrer ausgebe, sei in der Gegend bislang noch nicht vorgekommen, sagte die Polizei auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es geschehe jedoch öfter, dass Anrufer vortäuschten, sie riefen von Behörden oder auch von Stromunternehmen an. Wie im aktuellen Fall werde dann zum Beispiel nach der Hausgröße oder möglichen Hunden gefragt, um potenzielle Einbruchsorte auszukundschaften. Weiter hieß es, der Fall Bächingen werde wohl unaufgeklärt bleiben, die Nummer des Anrufers sei nämlich unterdrückt gewesen.
Polizei: Keine Fragen zu Vermögenswerten beantworten!
Die Polizei riet nun, am Telefon generell keine Fragen zu Vermögenswerten, Hausbewohnern oder anderen Wohnumständen zu beantworten. Oft gäben sich Betrüger als Verwandte, Vertrauenspersonen oder Amtsmitarbeiter aus, um Daten auszuspähen. In solchen Fällen solle das Telefonat umgehend beendet werden.
Auch das Bistum Augsburg warnt derzeit vor Kriminellen. In ihrem aktuellen Amtsblatt rät die Diözese zur Vorsicht vor sogenannten "Enkelbetrügern". Diese versuchten mit Verweis auf falsche Pfarrangehörige, an Geld von Priestern und Pfarrbüros zu kommen. Dabei erklärten die Unbekannten etwa, der Betroffene könne seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Deshalb brauche man einen bestimmten Betrag und wolle diesen nun in bar abholen kommen. "Derartigen Ansinnen darf in keinem Fall Folge geleistet werden", mahnt das Bistum. In solchen Fällen sei sofort die Polizei zu rufen. (KNA)