Freie Auswahl in Würzburg für den Papst
Die Ernennung von Diözesanbischöfen ist in Deutschland durch Staatskirchenverträge zwischen den Bundesländern und dem Heiligen Stuhl geregelt, sogenannte Konkordate. Das hat historische Gründe, denn bis zum 19. Jahrhundert hatte die weltliche Gewalt etwa in Gestalt des Königs ein wesentliches Mitsprache- oder sogar Ernennungsrecht.
Das bayerische Konkordat stammt von 1924. Die zentrale Aussage lautet sinngemäß: Der Papst hat freie Auswahl. Das heißt, anders als in den meisten anderen deutschen Bistümern wird ein neuer Bischof in Bayern nicht vom jeweiligen Domkapitel gewählt.
Alle drei Jahre neue Kandidatenliste
Wie aber kommt der Papst zu seiner Entscheidung? Die sieben bayerischen Bistümer schicken regelmäßig aktualisierte Personalvorschläge nach Rom. Alle drei Jahre erstellen die Domkapitel und die Bischöfe Listen mit Kandidaten, die sie für geeignet halten. Bei der Zahl der Namen gibt es keine Begrenzung.
Wird ein Bischofsstuhl wie jetzt im Falle Würzburgs frei, setzt das betroffene Domkapitel eine neue Liste auf. Weitere Empfehlungen kommen vom Apostolischen Nuntius in Berlin, Erzbischof Nikola Eterovic, und vom Metropoliten der entsprechenden Kirchenprovinz, also dem Bamberger Erzbischof Ludwig Schick.
Manch einer bemängelt, das Kirchenvolk werde zu wenig beteiligt. Indes steht es allen Vorschlagsberechtigten frei, bei der Erstellung ihrer Listen auch Empfehlungen von Laien und deren Vertretungen zu berücksichtigen. Die Nuntiatur in Berlin und die Bischofskongregation im Vatikan bereiten die Entscheidung vor. Dazu werden Vertrauenspersonen in den Bistümern diskret und detailliert zu einzelnen Kandidaten befragt.
Eine gewisse Diskussion unter Kirchenrechtlern dreht sich um die Frage, inwiefern der Papst an die ihm unterbreiteten Vorschläge gebunden ist. Die Debatte ist jedoch eher akademischer Natur. Denn kaum ein anderer als der Papst selbst hat einen Überblick über alle ihm jemals vorgeschlagenen Kandidaten.
Bayerns Vetorecht nur Formsache?
Mancherlei Mythen ranken sich um einen Passus des Bayern-Konkordats, in dem es um die Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung geht. Diese kann nämlich ein Veto einlegen, allerdings nur bei politischen Vorbehalten gegen den Auserkorenen. In der Regel handelt es sich um eine Formsache. Ob die Staatskanzlei von ihrem Einspruchsrecht tatsächlich schon einmal Gebrauch gemacht hat, ist rein spekulativ.
Hat die Staatsregierung ihre Unbedenklichkeitserklärung abgegeben, dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis der neue Bischof zeitgleich an einem Tag um zwölf Uhr mittags in Rom und an seinem künftigen Bischofssitz bekanntgegeben wird.
Eine Bischofswahl ist kompliziert. Und in Deutschland ist sie noch einmal etwas komplizierter als in der restlichen katholischen Welt. Schuld daran sind die verschiedenen Staatskirchenverträge. Durch sie wählt nicht einmal jede deutsche Diözese gleich. (Artikel aus dem Jahr 2014)
Bischofswechsel können sich in Bayern hinziehen, wie zuletzt etwa in Passau, wo die Sedisvakanz vom Herbst 2012 bis Frühjahr 2014 dauerte. Sie können aber auch ganz schnell gehen. Das zeigte sich beim Transfer des Görlitzer Bischofs Konrad Zdarsa ins Bistum Augsburg vor sieben Jahren. Zwischen dem Amtsverzicht von Bischof Walter Mixa und der Bekanntgabe seines Nachfolgers lagen nur zwei Monate. Im langfristigen Mittel dauert es ein knappes Jahr.
Ist der Auserwählte schon Bischof, beschleunigt das die Prozedur. Strapaziert wird die Geduld aller Beteiligten durch Absagen, etwa wegen einer Krankheit, was auch schon vorkam. Ins Amt gelangt der neue Bischof erst mit seiner Weihe, falls er sie noch nicht empfangen hat. Sonst genügt die Verlesung des päpstlichen Ernennungsschreibens.
Beide Akte erfolgen im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes in der Kathedralkirche des Bischofs. Bereits geweihte Bischöfe müssen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe ihrer Ernennung installiert sein, die anderen in vier Monaten.
Während der Sedisvakanz befindet sich die Bistumsverwaltung im Ausnahmezustand. Die kommissarisch Verantwortlichen dürfen keine Entscheidungen treffen, die den künftigen Bischof in irgendeiner Weise binden.