Kirchenrechtler: Vorwürfe gegen Erzbistum Hamburg haltlos
Für haltlos hält der Kirchenrechtsexperte Thomas Schüller den Vorwurf einiger Unternehmer, das Erzbistum Hamburg fälsche seine Bilanzen. Die Erzdiözese arbeite mit seriösen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, sagte der Münsteraner Theologe am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zudem sei eine Fälschung schon deshalb töricht, weil sie straf- und kirchenrechtliche Konsequenzen hätte.
Schüller: Schulschließungen sind erst der Anfang
Schüller verteidigte die vom Erzbistum geplante Schließung von sechs katholischen Schulen in Hamburg. Der Betrieb der Bildungseinrichtungen sei mit hohen Kosten für Pensionen der verbeamteten Lehrer und baulichen Investitionen verbunden, für die es in der Regel keine staatliche Refinanzierung gebe. Das Erzbistum Hamburg müsse wie alle deutschen Diözesen in Zukunft im Bereich der Immobilien abspecken. "Die Schließung von Schulen ist also erst der Anfang von weiteren harten Einschnitten", so Schüller.
Die Diözese will 6 von 21 katholischen Schulen in der Hansestadt aufgeben und verweist auf ihre prekäre Finanzlage. Eine Gruppe von Hamburger Geschäftsleuten um den Gastronomen Eugen Block fordert vom Erzbistum eine Abkehr von den geplanten Schulschließungen. Die Unternehmer werfen dem Erzbistum Täuschung vor; es rechne sich ärmer, als es eigentlich sei. Ein von Block engagierter Unternehmensberater will bei einer Untersuchung der Bilanzen des Erzbistums festgestellt haben, dass die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zu hoch und die rund 800 kirchlichen Immobilien zu niedrig bewertet seien. Damit sei die Diözese - anders als von ihr behauptet - gar nicht überschuldet.
Laut Schüller sind Rücklagenhöhe und Immobilienbewertungen gängige Praxis. "Alle Bistümer sind eher vorsichtig bei den Pensionsrückstellungen", erklärte der Kirchenrechtler. Sie legten mehr zurück als versicherungsmathematisch im Moment angeraten erscheine, weil die vergangenen Jahre gezeigt hätten, dass die Renditeberechnungen schwieriger geworden seien. Sakralbauten würden in Hamburg genauso wie in anderen Bistümern in der Regel mit dem Wert von einem Euro in die Bilanz eingestellt. "Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im Handelsgesetzbuch hinterlegt und sind nicht dem willkürlichen Entscheiden der Bistümer anheimgestellt", so der Kirchenrechtler.
"Kein Ermessensspielraum"
Auch das Erzbistum Hamburg hatte sich gegen die Vorwürfe von Anfang Oktober verwehrt. Generalvikar Ansgar Thimm sagte laut dem Magazin "Der Stern", die Bilanzen der Diözese gäben "ein realistisches Bild". Sprecher Manfred Nielen ergänzte auf KNA-Anfrage, die Diözese bewerte ihre Immobilien nach den Regeln des Handelsgesetzbuches: "Das Erzbistum hat hier keinen Ermessensspielraum." Nur bei den Pensionsrückstellungen kalkuliere die Kirche vorsichtiger. (gho/KNA)
Neue Kritik an den geplanten Schulschließungen im Erzbistum Hamburg: Die finanziellen Gründe seien nur vorgeschoben, man solle die Pläne verwerfen, heißt es seitens einiger Unternehmer aus der Hansestadt. Die Diözese lässt die Vorwürfe nicht stehen.