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Vertrag sichert und begrenzt Mitwirkung bei der Bischofswahl

Konkordat: Fluch und Segen

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Köln - Eine öffentliche Kandidatenkür oder gar Abstimmung - solche demokratischen Elemente kennt die Wahl eines katholischen Bischofs nicht. Da bald der bedeutende Kölner Bischofsstuhl neu besetzt wird, drängt eine Initiative auf eine Beteiligung der Katholiken. Diese Forderung wurde schon einmal vor acht Jahren erhoben - vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) . Die Laienvertretung ließ sie aber schnell wieder fallen, auch wenn das Anliegen bleibt.

Die weltweit rund 3.000 Bischofsstühle werden frei durch den Papst besetzt, dem bei der Kandidaten-Auswahl der Vatikanbotschafter des betreffenden Landes und die Bischofskongregation in Rom zuarbeiten. Nur in Deutschland sowie in vier Diözesen in Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln aufgrund historisch gewachsener Konkordate, also staatskirchenrechtlicher Verträge. Sie ermöglichen den Domkapiteln und damit der Ortskirche eine gewisse Mitsprache.

Das für Köln maßgebliche Preußenkonkordat von 1929 sieht vor, dass bei einer Neubesetzung das Domkapitel, die Bischöfe der anderen 14 Diözesen auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen - die Nordhälfte der heutigen Bundesrepublik - sowie der Nuntius jeweils Rom Vorschläge unterbreiten. Die Bischofskongregation stellt aus allen Namen für den Papst eine Dreierliste zusammen. Dieser kann die Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen. Aus der Dreierliste des Papstes wählt dann das Domkapitel den neuen Bischof.

Neue Kircheninitiative will erweitertes Gremium

Ähnlich läuft es beim Badischen Konkordat von 1932 (Freiburg, Dresden-Meißen, Rottenburg-Stuttgart und Mainz), wobei mindestens ein Kandidat auf der päpstlichen Dreierliste aus der jeweiligen Diözese stammen muss. Dagegen räumt das bereits 1924 vereinbarte und auch für Speyer geltende Bayerische Konkordat den Domkapiteln kein Wahlrecht ein. Hier muss Rom aber einen Kandidaten aus den Vorschlägen aussuchen, die zuvor das Domkapitel der betroffenen Diözese sowie die anderen bayerischen Kapitel und Bischöfe eingereicht haben.

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