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Der Ex-Mönch hat eine Ehrenamtliche im Kirchenkeller missbraucht

Küster muss für Vergewaltigung ins Gefängnis

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Ein Prozesshämmerchen aus Holz
Weilheim - Der Mesner einer oberbayrischen Gemeinde hat eine ehrenamtliche Mitarbeiterin in den Kirchenkeller gelockt und vergewaltigt. Seine Strafe geht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Weil er als Küster eine erwachsene ehrenamtliche Kirchenmitarbeiterin vergewaltigt hat, muss ein aus Polen stammender Ex-Mönch ins Gefängnis. Das Amtsgericht im oberbayerischen Weilheim bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte über ein bereits am Dienstag ergangenes Urteil. Der 50-jährige Angeklagte wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter gingen damit  deutlich über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Bewährungsstrafe hinaus. Der Mann war seit 2012 Küster der Pfarrkirche in Steingaden.

Der Übergriff ereignete sich demnach im Mai dieses Jahres im Heizungskeller der Kirche, den der Täter nach dem gemeinsamen Betreten verschloss. Nach langem Zögern vertraute sich die Frau dem Pfarrer an, der den Küster daraufhin nach Rücksprache mit dem Bistum Augsburg entließ, wie er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage mitteilte. Der Geistliche musste selbst als Zeuge aussagen. Die Anzeige wurde nach Auskunft des Gerichts von der Geschädigten erstattet. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt.

Das Gericht kam dagegen zum Schluss, dass der Angeklagte das Vertrauensverhältnis zu der jungen Frau ausgenutzt habe. Er habe sie vorsätzlich und gegen ihren Willen an den Tatort gelockt. Zudem habe sich der Täter weder entschuldigt noch Reue gezeigt. Das Urteil wird erst zum kommenden Dienstag rechtskräftig, falls nicht eine Partei noch Rechtsmittel einlegt. (KNA)

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